Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine zusätzliche Vereinbarung für den Zeitraum 2016 und 2017 mit der katholischen Kirchen- und Propsteigemeinde St. Johannes und St. Ludgerus abzuschließen und die entsprechenden Mittel im Haushalt 2016 zu verplanen.

 


Ergänzend zu den Ausführungen in der Sitzungsvorlage teilt Frau Lammers mit, dass die Stadt – wenn sie alle Kindergärten in Billerbeck in eigener Trägerschaft führen würde – einen Trägeranteil in Höhe von insgesamt rd. 313.000,-- € zahlen müsste.

 

Frau Mollenhauer stellt heraus, dass die Stadt froh und dankbar sein könne, dass die Kirche drei Kindergarten vorhalte, ansonsten wäre die Stadt im Boot. Außerdem könne sie im Hinblick auf die hohen Anforderungen im Bereich der U 3 Betreuung den Antrag des Trägers gut nachvollziehen. Die CDU werde dem Antrag der kath. Kirchengemeinde in Gänze zustimmen.

 

Frau Rawe erklärt, dass die Grünen dem Antrag zustimmten. Unabhängig von der ohne Zweifel guten Arbeit, die in den Kindergärten geleistet werde, sollte aber bedacht werden, dass die Kirche bestimmte Voraussetzungen an ihre Arbeitnehmer/innen stelle, was von staatlicher Seite nicht unbedingt gefördert werden sollte.

Darüber hinaus wäre es vielleicht sinnvoll, die Landesregierung in einem Brief darauf hinzuweisen, dass dringend Klarheit im Bereich der KiBiz-Förderung benötigt werde.

 

Frau Dirks bestätigt, dass man sich über die Trägervielfalt vor Ort nur freuen könne. Hinsichtlich der Arbeitsverträge bewege sich die Kirche ja bereits. Außerdem sei mittlerweile auch in Düsseldorf bekannt, dass etwas getan werden müsse.

 

Herr Heymanns und Frau Köhler erklären, dass die SPD dem Antrag ebenfalls zustimmen werde.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig