Beschlussvorschlag für den Rat:

Es wird festgestellt, dass keine Fälle des § 40 Abs. 1 Buchstaben a - c des Kommunalwahlgesetzes vorliegen. Somit wird die Wahl der Bürgermeisterin vom 27. September 2015 für gültig erklärt.

 


Nach kurzer Erläuterung durch Herrn Messing fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig