Sitzung: 12.11.2015 Wahlprüfungsausschuss
Vorlage: FBZD/0362/2015
Beschlussvorschlag für den Rat:
Es wird festgestellt, dass keine Fälle des § 40 Abs. 1 Buchstaben a - c des Kommunalwahlgesetzes vorliegen. Somit wird die Wahl der Bürgermeisterin vom 27. September 2015 für gültig erklärt.
Nach kurzer Erläuterung durch Herrn Messing fasst der Ausschuss folgenden
Stimmabgabe: einstimmig