Frau Bosse-Berger fragt kritisch nach, wann endlich rigoros gegen das wilde Bus-Parken am Ostwall vorgegangen werde.

Herr Messing führt aus, dass das Halten vor dem Bürgerhaus prinzipiell zulässig sei. Der Wirt sei gebeten worden, die Busfahrer anzuweisen, die Fahrgäste aussteigen zu lassen und dann den städt. Bus-Parkplatz zu nutzen.

Frau Dirks ergänzt, dass rigoros vorgegangen werde, wenn die Busse außerhalb der markierten Stellplätze parkten oder den Motor laufen ließen. Wenn aber ein Bus vor Möllmann innerhalb der Markierung stünde, sei das zulässig. Frau Dirks  räumt ein, dass in der letzten Zeit wieder Probleme aufgetreten seien, diese seien darauf zurückzuführen, dass ein neuer Busunternehmer hinzugekommen sei. In der Vergangenheit habe man das Parken unter Kontrolle gehabt.

 

Frau Bosse-Berger weist auf die schwierige und unübersichtliche Verkehrssituation hin, wenn die Parkplätze vor Möllmann belegt sind und ein Bus dahinter bzw. davor parke. Der Busfahrer könne die Fahrgäste doch auch auf dem nahe gelegenen Rathausparkplatz aussteigen lassen.

 

Herr Mesing verweist auf die Straßenverkehrsordnung. Danach sei das Halten auch außerhalb der markierten Flächen in Tempo-30-Zonen zulässig, wobei die Leichtigkeit des Verkehrs gegeben sein müsse. Der Bereich sei einsehbar und auch nicht als Unfallhäufungspunkt bekannt. Eine Möglichkeit das Halten zu sanktionieren bestehe nicht.