Sitzung: 19.11.2015 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1064/2015
Beschlussvorschlag für den Rat:
1.
Die
Stellungnahme des Kreises Coesfeld wird, wie im Sachverhalt beschrieben,
berücksichtigt.
2.
Gem. § 8
Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 6. Änderung des Bebauungsplanes
„Industriegebiet Hamern“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
3.
Der Rat
der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7
und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB die 6. Änderung des Bebauungsplanes “Industriegebiet Hamern“ als
Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.
4.
Gemäß §
10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 6. Änderung des
Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
• Das
Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414)
in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW
S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig