Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Den Anregungen des Kreises Coesfeld wird, wie im Sachverhalt beschrieben, gefolgt.

2.    Die Bedenken der Nachbarschaft Molkereiweg werden zurückgewiesen.

3.    Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sandbreide/Josefstraße“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

4.    Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes “Sandbreide/Josefstraße“ als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.

5.    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sandbreide/Josefstraße“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung


Frau Besecke verweist auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schulze Temming erläutert Frau Besecke, wie viele Wohneinheiten auf den Nachbargrundstücken künftig möglich wären.

 

Herr Walbaum erklärt, dass die SPD-Fraktion trotz der Bürgereinwände dem Vorhaben zustimmen werde, weil sie Mehrfamilienhäuser in Billerbeck fördern wolle.

 

Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung