Sitzung: 19.11.2015 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1066/2015
Beschlussvorschlag für den Rat:
1.
Die
Bedenken der Anlieger werden zurückgewiesen. Die Anregungen des Herrn Dr.
Vietmeier sind, wie im Sachverhalt beschrieben, bereits teilweise
berücksichtigt.
2.
Die
Stellungnahme des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen und in den
Ausführungsplanungen berücksichtigt.
3.
Gem. § 8
Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum
Helker Berg“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
4.
Der Rat
der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7
und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes “Sportzentrum Helker Berg“ als
Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.
5.
Gemäß §
10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 4. Änderung des
Bebauungsplanes „Sportzentrum Helker Berg“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
• Das
Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414)
in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW
S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Frau Besecke erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.
Nach kurzer Erörterung fasst der Ausschuss folgenden
Stimmabgabe: einstimmig