Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Die Bedenken der Anlieger werden zurückgewiesen. Die Anregungen des Herrn Dr. Vietmeier sind, wie im Sachverhalt beschrieben, bereits teilweise berücksichtigt.

2.    Die Stellungnahme des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen und in den Ausführungsplanungen berücksichtigt.

3.    Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum Helker Berg“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

4.    Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes “Sportzentrum Helker Berg“ als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.

5.    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum Helker Berg“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

           Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung


Frau Besecke erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.

Nach kurzer Erörterung fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig