Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Die Ausführungen des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen.

2.    Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck –Wüllen II- nebst Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.

3.    Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.

4.    Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·           Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

·           Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung


Nach kurzer Erörterung über die Beteiligung der Bürger an dem Erschließungsplan, die im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes erfolgt, fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung