Sitzung: 19.11.2015 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1067/2015
Beschlussvorschlag für den Rat:
1.
Die
Ausführungen des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen.
2.
Die 40.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck –Wüllen II- nebst
Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.
3.
Die
Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde
einzuholen.
4.
Die
Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der
zurzeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
Nach kurzer Erörterung über die Beteiligung der Bürger an dem Erschließungsplan, die im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes erfolgt, fasst der Ausschuss folgenden
Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung