Beschluss:

Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.


Herr Knüwer gibt zu bedenken, dass das bislang unberührte Billerbecker Gebiet durch Windkraftanlagen auf angrenzender Havixbecker Seite eine nicht unerhebliche Vorbelastung erfahren werde. Er wolle wissen, ob die Havixbecker Planung Auswirkungen auf den landschaftspflegerischen Begleitplan der Stadt Billerbeck habe und welche Schutzabstände zu Wohnhäusern in Havixbeck ausgewiesen seien.

 

Frau Besecke erläutert, dass die Ausweisung der Konzentrationszone auf Havixbecker Gebiet wegen der Vielzahl von Restriktionen auf Billerbecker Gebiet keine Auswirkungen haben werde. Zudem sei nördlich Naturschutzgebiet ausgewiesen und aufgrund der Abstände würden keine Flächen übrig bleiben, auf denen drei Windkraftanlagen errichtet werden können. Im Vorfeld sei geprüft worden, ob auf Billerbecker Gebiet eine Konzentrationsfläche angrenzend an die Havixbecker Fläche möglich sei. Das sei aber von der Bezirksregierung aufgrund der Zäsur durch die Bombecker Aa verneint worden.

 

Herr Walbaum spricht sich ebenfalls dafür aus, Bedenken gegen die Ausweisung einer Konzentrationsfläche Poppenbeck geltend zu machen, schließlich handele es sich um Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiet.

 

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass es hierfür keine nachvollziehbare Begründung gebe.

 

Herr Kösters berichtet, dass Billerbecker Bürger ihre Bedenken gegen die Ausweisung des Windfeldes in Poppenbeck bei der Gemeinde Havixbeck vorgebracht hätten. Sie befürchteten, dass auf Billerbecker Seite dann doch Anlagen entstehen können, ähnlich wie bei der Ausweisung des Windfeldes in Rosendahl und der geplanten Anlagen am Riesauer Berg.

 

Herr Schulze Temming weist darauf hin, dass Bedenken stichhaltig begründet werden müssen.

 

Frau Rawe sieht ebenfalls keine Möglichkeit, konstruktive Bedenken gegen das Windfeld Poppenbeck anführen zu können.

 

Schließlich fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: 5 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen