Beschlussvorschlag für den Rat:

Die in der Sitzung modifizierte Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat der Stadt Billerbeck wird beschlossen.


Seitens der Ausschussmitglieder werden verschiedene Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat vorgebracht, über die ausgiebig diskutiert wird.

 

Herr Brall möchte zu Ziffer 2 das Wort „sind“ durch „sollten…..sein“ ersetzen.

 

Herr Dr. Sommer regt an, unter Ziffer 4, Absatz 2 aufzunehmen, dass der Gestaltungsbeirat bei der Fortschreibung der Gestaltungssatzung mitwirkt.

 

Herr Knüwer bittet darum, Ziffer 2 so zu ändern, dass auch die im Ausschuss vertretenen parteilosen Mitglieder an den Sitzungen des Gestaltungsbeirates teilnehmen können.

Des Weiteren sollte in Ziffer 4 ergänzt werden, dass nicht nur bei Ablehnung durch die Verwaltung, sondern auch durch den Fachausschuss sich der Gestaltungsbeirat auf Antrag des Bauherren mit dessen Bauvorhaben befassen soll.

Weiter fragt Herr Knüwer nach, ob der zuständige Fachausschuss über die Beratungsergebnisse informiert werde.

 

Herr Schulze Temming hält es für erforderlich, dass der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss das Heft des Handelns in der Hand behält. Deshalb müsse eine genaue Definierung in Ziffer 4 und 8 erfolgen. Außerdem sei vorgesehen, dass die Sitzungen des Beirates nicht öffentlich sein sollen. Das widerspreche dem, was der Bund deutscher Architekten vorgebe; dann dürfe das Fraktionsmitglied, das an den geheimen Sitzungen teilnehme, nicht einmal in der Fraktion hierüber berichten.

 

Herr Walbaum führt aus, dass ihn in der Präambel der Ausdruck „gute Architektur“ störe und das Wort „gute“ gestrichen werden sollte. Im Übrigen sprächen Datenschutzbestimmungen gegen eine Öffentlichkeit der Gestaltungsbeiratssitzungen.

 

Herr Brockamp stellt fest, dass noch viele Fragen offen seien und die Geschäftsordnung evtl. noch einmal in den Fraktionen vorberaten werden sollte.

 

Verwaltungsseitig wird zu bedenken gegeben, dass die meisten Gestaltungsbeiräte nicht öffentlich tagten und die Öffentlichkeit am Ende dadurch hergestellt werde, dass die Ergebnisse im Ausschuss vorgestellt werden. Außerdem behalte der Ausschuss seine Einflussmöglichkeiten, da er letztlich über das Bauvorhaben entscheide. Weiter wird zu bedenken gegeben, dass Bauanträge innerhalb einer 2 Monats-Frist bearbeitet werden müssen.

 

Herr Brall schlägt vor, dass die Verwaltung zur Ratssitzung eine überarbeitete Geschäftsordnung vorlegt.

 

Nach weiterer Erörterung schlägt Frau Rawe vor, die einzelnen Änderungen jetzt durchzugehen und ggf. darüber abzustimmen.

 

Herr Schulze Temming bringt noch einmal seine Befürchtung zum Ausdruck, dass der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss nicht ausreichend beteiligt wird.

 

Schließlich stellt Frau Köhler den Antrag auf Abstimmung über die Geschäftsordnung einschl. der Änderungsvorschläge. Dem Antrag auf Abstimmung wird mehrheitlich zugestimmt.

 

Die Änderungsvorschläge werden noch einmal einzeln aufgeführt und besprochen. In der als Anlage 1 der Niederschrift beigefügten Geschäftsordnung sind die Änderungen kursiv dargestellt.


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung