Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Finanzzwischenbericht wird zur Kenntnis genommen und, soweit noch nicht geschehen, die Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 GO NW alter Fassung erteilt. 


Nach kurzer Erläuterung durch Herrn Melzner fasst der Rat folgenden 


Stimmabgabe: einstimmig