Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (2006 – 2011) wird beschlossen und der Bezirksregierung gem. § 53 Landeswassergesetz (LWG) vorgelegt.


Herr Wieling merkt an, dass in der Betriebsausschusssitzung Einigkeit darüber bestanden habe, dass der ganzheitliche Sanierungsansatz aus dem ABK herausgenommen werden soll. Das mit der Sitzungsvorlage vorgelegte geänderte ABK enthalte aber noch anders lautende Ausführungen.

 

Frau Dirks erläutert, dass der Rat über den Beschlussvorschlag des Ausschusses abstimme. Selbstverständlich müsse aber das ABK den Beschluss des Betriebsausschusses wieder geben.

 

Herr Dr. Meyring erklärt, dass er die Schriftführerin um eine Konkretisierung in der Niederschrift gebeten habe, damit klar zum Ausdruck komme, dass dem ABK nur unter dem Vorbehalt zugestimmt werde, dass der ganzheitliche Sanierungsansatz herausgenommen werde. Diese Ergänzung sei erfolgt. Herr Hein habe diese Änderungen einarbeiten müssen. Des Weiteren störe ihn auf Seite 4 des ABK die Formulierung, wonach zukünftig für eine Sanierung auch maßgeblich ist, inwieweit Fremdwasserprobleme gemindert werden können.

 

Herr Hein versichert, dass er aufgrund der Beratung im Betriebsausschuss alle Passagen, die den ganzheitlichen Sanierungsansatz betreffen, soweit diese sich auf die Privatentwässerung beziehen, aus dem ABK herausgenommen habe. Hierbei dürfe selbstverständlich das Fremdwasserproblem nicht verleugnet werden.  Dieses sei vorhanden und die Bezirksregierung erwarte eine Aussage hierzu im ABK. Weiterhin sei ebenfalls Konsens im Betriebsausschuss gewesen, dass in sich zusammenhängende Gebiete und nicht einzelne Schäden der Kanalisation zukünftig saniert werden sollen.

 

Herr Spengler spricht sich ebenfalls gegen die Formulierung „maßgeblich“ aus.

 

Nach weiterer Erörterung schlägt Herr Dr. Meyring vor, das Wort „maßgeblich“ durch „zu berücksichtigen“ zu ersetzen, so dass es auf Seite 4 des ABK laute:

„Zukünftig ist eine Sanierung nicht allein nach der Zustandsklassifizierung einzelner Haltungen vorgesehen, sondern es sollen in sich zusammenhängende Gebiete betrachtet werden. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, inwieweit die Straßen zu erneuern sind und ob die sonstigen Versorgungsträger (Wasserversorgung, Strom-, Gasversorgung, Telekom) ebenfalls Erneuerungsbedarf sehen. Hierbei ist  auch zu berücksichtigen, inwieweit Fremdwasserprobleme gemindert werden können.“ 

 

Unter der Voraussetzung, dass diese Formulierung in das ABK übernommen wird fasst der Rat folgenden


Stimmabgabe: einstimmig