Frau Besecke teilt mit, dass die untere Landschaftsbehörde Mitteilung gemacht habe über grundsätzlich und unmittelbar gesetzlich geschützte Biotope. Die Stadt Billerbeck sei nur mit einer Gewässerfläche im Bereich des Düsterbaches unmittelbar betroffen. Ansonsten lägen nur Wegeflächen in der Nachbarschaft solcher Biotope. Bis zum 31. Juli hätten Eigentümer sich zur Abgrenzung äußern können. Hierauf sei von Seiten der Stadt verzichtet worden.