Beschlussvorschlag für den Rat:

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2014 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von. 9.000,00 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2016 berücksichtigt.

 

c)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2016 wird zur Kenntnis genommen.

 

d)    Die Abfallbeseitigungsgebühren bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.


Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig

 

Frau Bosse regt an, Neubürger auf die Windeltonne hinzuweisen.