Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Es wird beschlossen, die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationszonen für Windenergie“ der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Beschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet Billerbecks.

 

2.    Die Stellungnahmen des Landesbetriebes Straßenbau NRW, der LWL Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, LWL Archäologie für Westfalen, des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr werden zur Kenntnis genommen und für die nachfolgenden Genehmigungsverfahren an den Kreis Coesfeld weitergeleitet. Die Bodendenkmäler und der Verlauf der Richtfunkstrecken werden zudem nachrichtlich in der Planzeichnung dargestellt.

 

3.    Die Stellungnahmen der Fachabteilungen des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zu Oberflächengewässer und Überschwemmungsgebiet werden im Umweltbericht ergänzt. Die Hinweise zum Artenschutz werden zur Kenntnis genommen. Nach vorliegenden Untersuchungen gibt es in den geplanten Konzentrationszonen artenschutzrechtliches Konfliktpotential, das aber mit der Durchführung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen als überwindbar eingeschätzt wird. Die erforderlichen Maßnahmen werden konkret in der Genehmigungsplanung benannt.

 

4.    Die Stellungnahme des Eisenbahn Bundesamtes Außenstelle Essen wird zur Kenntnis genommen. Die Abstände zu den geplanten Konzentrationszonen liegen zwischen 3,2 km und ca. 6,5 km. Eine Betroffenheit der Bahnlinie ist daher nicht erkennbar.

 

5.    Die Stellungnahme des Kreises Steinfurt mit Hinweisen zu vorkommenden Arten wird zur Kenntnis genommen. Nach vorliegenden Untersuchungen gibt es artenschutzrechtliches Konfliktpotential in den Konzentrationszonen Riesauer Berg, Kentrup und Steinfurter Aa, welche nach Rücksprache mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld mit der Durchführung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen als überwindbar eingeschätzt wird. Diese Maßnahmen sind konkret in der Genehmigungsplanung zu nennen. Die aktuellen Untersuchungsstände werden im Umweltbericht zur Offenlage berücksichtigt.

6.    Der Vorwurf der Ungleichbehandlung der Anlieger der Konzentrationszone „Osthellermark“ wird zurückgewiesen.

7.    Der Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf  der Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

8.    Der Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.


Her Wiesmann, Herr Schulze Temming, Herr Schulze Thier, Herr Schulze Brock und Frau Rawe erklären sich für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Herr Flüchter übernimmt zu diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungsvorsitz.

 

Herr Wieland weist darauf hin, dass noch einige Punkte aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft werden müssten, so gebe es z. B. noch keine Informationen über Nachmessungen hinsichtlich der Lärmbelästigungen in Osthellermark.

 

Frau Besecke führt aus, dass das mit dem eigentlichen Planverfahren nichts zu tun habe. Unabhängig davon sei aber beim Kreis Coesfeld nachgefragt worden, ob Nachmessungen durchgeführt würden. Das sei zugesagt worden, sobald ein Ergebnis vorliege, werde hierüber informiert.

 

Frau Mollenhauer erinnert an die Anregung in der Öffentlichkeitsbeteiligung hinsichtlich einer Selbstverpflichtung der Investoren bzgl. der Abstände von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden.

 

Frau Besecke antwortet, dass hierzu Bericht erstattet werde, wenn die Standortfindung abgeschlossen ist. Es sei aber schwierig, Zwang auszuüben.

 

Nach der Beantwortung von Verständnisfragen des Herrn Wieland zum möglichen  Repowering und deren Folgen im Bereich Osthellermark fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung