Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Es wird beschlossen, die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationszonen für Windenergie“ der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Beschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet Billerbecks.

 

2.    Die Stellungnahmen des Landesbetriebes Straßenbau NRW, der LWL Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, LWL Archäologie für Westfalen, des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr werden zur Kenntnis genommen und für die nachfolgenden Genehmigungsverfahren an den Kreis Coesfeld weitergeleitet. Die Bodendenkmäler und der Verlauf der Richtfunkstrecken werden zudem nachrichtlich in der Planzeichnung dargestellt.

 

3.    Die Stellungnahmen der Fachabteilungen des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zu Oberflächengewässer und Überschwemmungsgebiet werden im Umweltbericht ergänzt. Die Hinweise zum Artenschutz werden zur Kenntnis genommen. Nach vorliegenden Untersuchungen gibt es in den geplanten Konzentrationszonen artenschutzrechtliches Konfliktpotential, das aber mit der Durchführung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen als überwindbar eingeschätzt wird. Die erforderlichen Maßnahmen werden konkret in der Genehmigungsplanung benannt.

 

4.    Die Stellungnahme des Eisenbahn Bundesamtes Außenstelle Essen wird zur Kenntnis genommen. Die Abstände zu den geplanten Konzentrationszonen liegen zwischen 3,2 km und ca. 6,5 km. Eine Betroffenheit der Bahnlinie ist daher nicht erkennbar.

 

5.    Die Stellungnahme des Kreises Steinfurt mit Hinweisen zu vorkommenden Arten wird zur Kenntnis genommen. Nach vorliegenden Untersuchungen gibt es artenschutzrechtliches Konfliktpotential in den Konzentrationszonen Riesauer Berg, Kentrup und Steinfurter Aa, welche nach Rücksprache mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld mit der Durchführung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen als überwindbar eingeschätzt wird. Diese Maßnahmen sind konkret in der Genehmigungsplanung zu nennen. Die aktuellen Untersuchungsstände werden im Umweltbericht zur Offenlage berücksichtigt.

6.    Der Vorwurf der Ungleichbehandlung der Anlieger der Konzentrationszone „Osthellermark“ wird zurückgewiesen.

7.    Der Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf  der Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

8.    Der Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.

 


Herr Kösters und Herr Schulze Temming erklären sich für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Herr Knüwer teilt mit, dass die FDP der Offenlegung des Flächennutzungsplanes, hauptsächlich aus drei Gründen nicht zustimmen werde.

Zurzeit fehlten noch wichtige Unterlagen für die Entscheidungsfindung, wie die Stellungnahme des Rechtsanwaltes und des Kreises Coesfeld zur Lärmentwicklung der 130 m hohen Anlage in Osthellermark.

Der Bereich Riesauer Berg sei bislang eine der wenigen unberührten Landschaftsteile. Hier Windkraftanlagen zuzulassen, sei ein Frevel. Die Fläche sollte weiterhin der Erholung dienen. Ganz in der Nähe verlaufe der Bahnradweg, der durch Windkraftanlagen sicherlich nicht an Attraktivität gewinnen werde.

Außerdem sei die Ungleichbehandlung der Bürger in Osthellermark nicht hinnehmbar und verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Hier werde ein Abstand von 300 m hingenommen während für andere Bereiche 450 m gelten sollen.

Zudem werde auf der Fläche ein Repowering zugelassen, obwohl dort eine Höhenbegrenzung beschlossen worden sei. Jetzt könnten durch das Repowering 200 m hohe Anlagen ermöglicht werden. Damals war die Sichtbeziehung von Rorup kommend auf die Stadtsilhouette Billerbecks der Grund, warum die Höhenbegrenzung getroffen wurde.

 

Frau Besecke führt hierzu aus, dass im Genehmigungsverfahren einer Windkraftanlage die Bewohner Osthellermark genauso gestellt würden wie andere Bürger auch. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens werde dann auch die ggf. erdrückende Wirkung geprüft. Insofern werde keine Ungleichbehandlung gesehen. Außerdem sei es unwahrscheinlich, dass dort eine 200 m hohe Windkraftanlage erstellt werde, weil die Abstände gerade noch für ein 130 m hohes Windrad ausgereicht hätten. Die noch ausstehenden Stellungnahmen hätten nicht unmittelbar mit dem Planverfahren zu tun. Und weil der Regionalplan – Teilplan Energie voraussichtlich im Februar Rechtskraft erlange, sollte das Flächennutzungsplanänderungsverfahren vorangetrieben und zur Offenlage gebracht werden. Im Rahmen der Offenlage werde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern noch einmal die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.

 

Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: 7 Ja-Stimmen