Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Holthauser Straße/Münsterstraße/Esch“ umfasst, wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Holthauser Straße/Münsterstraße/Esch“ beschlossen. Das Plangebiet liegt südöstlich des Stadtgebietes von Billerbeck und liegt zwischen der Münsterstraße und der Holthauser Straße. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 24, Flurstücke 304 bis 306.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.    Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch  (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.    Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

5.    Der Entwurf der 4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Holthauser Straße/Münsterstraße/Esch“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

6.    Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Frau Besecke erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage und stellt den Bebauungsplanentwurf vor.

 

Zum Hinweis von Herrn Heymanns auf mögliche Altlasten teilt Frau Besecke mit, dass eine Prüfung im Rahmen der Abbruchgenehmigung vorgenommen werde.

 

Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung