Sitzung: 03.12.2015 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1081/2015
Beschlussvorschlag für den Rat:
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Holthauser
Straße/Münsterstraße/Esch“ umfasst, wird die Aufstellung der 4. Änderung des
Bebauungsplanes „Holthauser Straße/Münsterstraße/Esch“ beschlossen. Das
Plangebiet liegt südöstlich des Stadtgebietes von Billerbeck und liegt zwischen
der Münsterstraße und der Holthauser Straße. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke
Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 24, Flurstücke 304 bis 306.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1
BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den
Umweltbericht verzichtet.
4.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5.
Der
Entwurf der 4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Holthauser
Straße/Münsterstraße/Esch“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
6.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Frau Besecke erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage und stellt den Bebauungsplanentwurf vor.
Zum Hinweis von Herrn Heymanns auf mögliche Altlasten teilt Frau Besecke mit, dass eine Prüfung im Rahmen der Abbruchgenehmigung vorgenommen werde.
Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden
Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung