Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rahmenvereinbarung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht beigetreten. Die Erfahrungen der Stadt Dülmen sind abzuwarten. 


Herr Struffert legt unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage dar, warum verwaltungsseitig vorgeschlagen werde, der Rahmenvereinbarung zum jetzigen Zeitpunkt nicht beizutreten. Besser wäre es, wenn diese Personen über eine Änderung der Gesetzesgrundlage einer Pflichtversicherung angeschlossen würden.

 

Herr Dr. Meyring schließt sich der Auffassung der Verwaltung an. Die Ausführungen hätten deutlich gemacht, dass der finanzielle und personelle Aufwand für die Kommunen zu hoch sei.

 

Frau Mollenhauer führt aus, dass niemand im Regen stehen bleibe und jeder, der krank werde, versorgt werde. Ein Beitritt zur Rahmenvereinbarung mache nur dann Sinn, wenn die Verwaltung nachhaltig entlastet werde und ein finanzieller Vorteil gegeben sei. Das sei nach den Ausführungen der Verwaltung nicht der Fall. Sie stimme dem Verwaltungsvorschlag zu. Zu denken gebe ihr auch, dass keine andere Kommune, außer Dülmen der Rahmenvereinbarung beitrete. Dort sollte nach einiger Zeit nach den Erfahrungen gefragt werden.

 

Frau Rawe konstatiert, dass die Kosten gegen einen Beitritt sprächen. Es sei aber grundsätzlich nicht schön, dass sich die Asylbewerber erst an die Verwaltung wenden müssten, bevor sie zum Arzt gehen können. Deshalb begrüße sie es, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein Beitritt nicht erfolgen soll und man sich weiterhin mit dem Thema beschäftige.

 

Herr Tauber führt aus, dass es bislang eine Zwei-Säulen-Gesellschaft in der Krankenversicherung gebe, jetzt komme durch die Gesundheitskarte eine dritte Säule hinzu. Einige Kommunen würden die Karte einführen, andere nicht, das führe zu einem Flickenteppich, was nicht gut sei. Derzeit sei viel im Umbruch. Er beantrage, eine Resolution zu verabschieden und den Gesetzgeber aufzufordern, das Asylbewerberleistungsgesetz und das Sozialgesetzbuch anzupassen, damit auch die Flüchtlinge bzw. Asylbewerber von der Pflichtversicherung erfasst werden. Damit würde der Rat ein wichtiges Zeichen setzen.

 

Der Verabschiedung einer Resolution durch den Rat wird einstimmig zugestimmt.

 

Der HFA fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig