Herr Kösters bezieht sich auf eine konkrete Anfrage eines Bürgers und wirft die Frage auf, ob man sich schon zu Lebzeiten eine Grabstätte sichern könne.

 

Frau Dirks teilt mit, dass diese Möglichkeit in der Friedhofssatzung bewusst nicht vorgesehen sei. Es gebe Gemeinden, die diese Möglichkeit anböten. In einer der nächsten Sitzungen könnten die Vor- und Nachteile dargestellt werden.

 

Herr Kösters bittet die Verwaltung, bis dahin auch in Erfahrung zu bringen, welche Regelungen in anderen Kommunen gelten.