Beschluss:

Auf der Grundlage des § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld über gemeinsame Regelungen bei der Abfallsammlung und -beförderung werden die zu bestimmenden Beiratsmitglieder wie folgt bestellt:

 

1)    Frau Bürgermeisterin Marion Dirks wird als Beiratsmitglied bestätigt.

2)    Als das durch den Rat zu bestimmende Beiratsmitglied wird die zuständige Fachbereichsleiterin Frau Marion Lammers bestellt.

3)    Als Vertreterin zu 2) wird die Stellvertreterin, Frau Barbara Vormann, bestätigt.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig