Sitzung: 17.12.2015 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/0286/2015
Beschluss:
Auf der Grundlage des § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
in Verbindung mit § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den
Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld über gemeinsame Regelungen bei der
Abfallsammlung und -beförderung werden die zu bestimmenden Beiratsmitglieder
wie folgt bestellt:
1)
Frau
Bürgermeisterin Marion Dirks wird als Beiratsmitglied bestätigt.
2)
Als das
durch den Rat zu bestimmende Beiratsmitglied wird die zuständige
Fachbereichsleiterin Frau Marion Lammers bestellt.
3)
Als
Vertreterin zu 2) wird die Stellvertreterin, Frau Barbara Vormann, bestätigt.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig