Beschluss:

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2014 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von. 9.000,00 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2016 berücksichtigt.

 

c)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2016 wird zur Kenntnis genommen.

 

d)    Die Abfallbeseitigungsgebühren bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.


Zu der von Frau Bosse in der Ausschusssitzung vorgebrachten Anregung, Neubürger auf die Windeltonne hinzuweisen, teilt Frau Dirks mit, dass in der Informations-Zusammenstellung für die Neubürger der Hinweis auf die Windeltonne bereits enthalten sei.


Stimmabgabe: einstimmig