Sitzung: 17.12.2015 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1063/2015
Beschluss:
1.
Der
Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde wird gefolgt. Den Forderungen der
Brandschutzdienststelle wird teilweise gefolgt. Die Stellungnahme der Unteren
Landschaftsbehörde und von Straßen. NRW werden zur Kenntnis genommen.
2.
Der
Anregung der Westnetz GmbH wird gefolgt.
3.
Gem. § 8
Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass der Bebauungsplan „Auf dem Berge“ aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
4.
Der Rat
der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7
und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB den Bebauungsplan “Auf dem Berge“ als Satzung. Dieser besteht aus
der Planzeichnung sowie der Begründung.
5.
Gemäß §
10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan „Auf
dem Berge“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
• Das
Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414)
in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW
S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig