Beschluss:

1.    Den Anregungen des Kreises Coesfeld wird, wie im Sachverhalt beschrieben, gefolgt.

2.    Die Bedenken der Nachbarschaft Molkereiweg werden zurückgewiesen.

3.    Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sandbreide/Josefstraße“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

4.    Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes “Sandbreide/Josefstraße“ als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.

5.    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sandbreide/Josefstraße“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig