Beschluss:

1.    Die Ausführungen des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen.

2.    Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck –Wüllen II- nebst Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.

3.    Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.

4.    Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·           Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

·           Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung


Herr Wiesmann, Frau Mollenhauer, Herr Tauber und Frau Dirks erklären sich für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Frau Dirks übergibt den Sitzungsvorsitz an ihren Stellvertreter, Herrn Kösters.

 

Herr Walbaum erklärt, dass die Mitglieder der SPD-Fraktion gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes stimmen werden, weil sie der Auffassung seien, dass die Bedenken der Anwohner der Annettestraße, die die Last der Erschließungsstraße zu tragen hätten weder von der Verwaltung noch von den Vertretern der CDU-Fraktion in ausreichendem Maße berücksichtigt worden seien.

 

Herr Brockamp legt dar, dass die Mitglieder der CDU-Fraktion der Änderung zustimmen werden. Wenn ein neues Baugebiet entstehe, sei das immer mit einer Belastung der Anwohner verbunden. Diese Anwohner sollten nicht vergessen, dass sie selbst auch einmal gebaut hätten.


Stimmabgabe: 15 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen