Beschluss:

Ab dem Haushaltsjahr 2016 ist im Haushalt und der Finanzplanung ein eigenes Produkt für die Wirtschaftswege darzustellen, in das u. a. die Mittel für die Wegeunterhaltung und die grundlegende Sanierung aufgenommen werden.

Für die grundlegenden Wegesanierungen sind jährlich 200.000,- Euro zu verplanen. Als Einnahmen sind Anliegeranteile in Höhe von 20.000,- Euro vorzusehen. Die übrigen Mittel werden aus allg. Deckungsmitteln zur Verfügung gestellt, wobei 80.000,- Euro, somit 81 Prozentpunkte, durch eine Erhöhung der Grundsteuer A abgesichert werden sollen.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Prioritätenliste für den Wirtschaftswegeausbau zu erstellen. Die Wege sollen im Frühjahr 2016 im Rahmen einer Wegbereisung besichtigt und die dann festgelegte Prioritätenliste soll vom Bezirksausschuss beschlossen werden. Neben den Mitgliedern des Bezirksausschusses können auch die Mitglieder des Arbeitskreises an der Wegebereisung teilnehmen.

 

Nach drei Jahren ist über die Angelegenheit und die bis dahin gewonnenen Erfahrungen erneut zu beraten.


Herr Schlieker weist darauf hin, dass die Grundsteuer A von landwirtschaftlichen Betrieben gezahlt werde, wozu auch Gartenbaubetriebe gehörten, diese nutzten aber die Wirtschaftswege nicht. Insofern sei es diesen Betrieben gegenüber nicht fair, die Grundsteuer A zu erhöhen. Außerdem habe er Zweifel, ob eine Grundsteuer zweckgebunden erhöht werden dürfe. Er werde dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.


Stimmabgabe: 23 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung