Beschluss:

1.    Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Holthauser Straße/Münsterstraße/Esch“ umfasst, wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Holthauser Straße/Münsterstraße/Esch“ beschlossen. Das Plangebiet liegt südöstlich des Stadtgebietes von Billerbeck und liegt zwischen der Münsterstraße und der Holthauser Straße. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 24, Flurstücke 304 bis 306.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.    Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch  (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.    Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

5.    Der Entwurf der 4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Holthauser Straße/Münsterstraße/Esch“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

6.    Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig