Beschluss:

1.      Den Anregungen des Kreises Coesfeld und von Straßen NRW wird entsprechend der Ausführungen gefolgt und die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

2.      Der Anregung der Handwerkskammer Münster wird nicht gefolgt.

3.      Die Anregung von Thyssengas GmbH wird berücksichtigt und die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.     

4.      Für das Plangebiet wird beschlossen, die 3. Änderung des Bebau-

         ungsplanes „Sandweg“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst das

         gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes „Sandweg“ und

         wird umgrenzt:

   - im Norden durch den Verlauf der Straße „Zur Sandkuhle“ und des

     Molkereiweges,

   - im Westen und Süden durch die Holthauser Straße sowie

   - im Osten durch die östliche Grenze der Flurstücke 110 und 111,

     Flur 18, Gemarkung Billerbeck-Stadt.

5.      Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlegung gebilligt.

6.      Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

7.      Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig