Sitzung: 17.12.2015 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1082/2015
Beschluss:
1. Den
Anregungen des Kreises Coesfeld und von Straßen NRW wird entsprechend der
Ausführungen gefolgt und die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Anregung der Handwerkskammer
Münster wird nicht gefolgt.
3. Die
Anregung von Thyssengas GmbH wird berücksichtigt und die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
4. Für das Plangebiet wird beschlossen, die
3. Änderung des Bebau-
ungsplanes „Sandweg“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst
das
gesamte Plangebiet des
Bebauungsplanes „Sandweg“ und
wird umgrenzt:
-
im Norden durch den Verlauf der Straße „Zur Sandkuhle“ und des
Molkereiweges,
-
im Westen und Süden durch die Holthauser Straße sowie
-
im Osten durch die östliche Grenze der Flurstücke 110 und 111,
Flur 18, Gemarkung Billerbeck-Stadt.
5. Der
Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ und der Entwurf der
Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlegung gebilligt.
6. Der
Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ und der Entwurf der
Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
7. Die Beschlüsse sind
ortsüblich bekannt zu machen.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig