Beschluss:

Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wüllen II“ wird die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.


Herr Tauber, Frau Mollenhauer, Herr Wiesmann und Frau Dirks erklären sich für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Frau Dirks übergibt den Sitzungsvorsitz an ihren Stellvertreter, Herrn Kösters.

 

Herr Walbaum erklärt, dass die Vertreter der SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werden, da nach wie vor die Erschließung des Baugebietes Wüllen II über die Annettestraße vorgesehen sei. Alternativvorschläge habe die Verwaltung nicht vorgelegt. Außerdem störe sich die SPD-Fraktion daran, dass die Planung so forsch durchgezogen werde, als ob in allen Punkten Einigkeit bestehe.

 

Der Rat fasst folgenden 


Stimmabgabe: 15 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen