Beschluss:

Es wird beschlossen, den Verfügungsfonds auf Grundlage der Ziffer 14 der Förderrichtlinien zur Stadterneuerung des Landes Nordrhein-Westfalen mit den vorgelegten Richtlinien einzurichten.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig