Beschluss:

Es wird festgestellt, dass keine Fälle des § 40 Abs. 1 Buchstaben a - c des Kommunalwahlgesetzes vorliegen. Somit wird die Wahl der Bürgermeisterin vom 27. September 2015 für gültig erklärt.


Frau Dirks erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und übergibt den Vorsitz an den ersten stellv. Bürgermeister Herrn Kösters.

 

Herr Kösters lässt über den Beschlussvorschlag des Wahlprüfungsausschusses abstimmen.

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig