Zur Nachfrage von Herrn Tauber in der Ratssitzung am 18. Mai 2006 bzgl. des Plakatierens teilt Herr Messing mit, dass grundsätzlich nur das Plakatieren an den Litfasssäulen genehmigt werde. Alle sonstigen Plakatierungen seien ungenehmigt. Ausnahmen würden nur für Wahlwerbung gemacht. Sobald eine ungenehmigte Plakatierung bekannt werde, würden die Verantwortlichen ermittelt und aufgefordert, die Plakate umgehend zu beseitigen. Bislang hätten die Beseitigungen ohne aufwendige Bußgeldverfahren erreicht werden können. Eine unzumutbare wilde Plakatierung könne derzeit in Billerbeck nicht festgestellt werden. Bislang seien noch keine Beschwerden von Billerbecker Vereinen oder Verbänden hinsichtlich einer möglichen Benachteiligung durch wilde Plakatierungen vorgebracht worden.