Herr Schlieker beantragt, dem heute als Gast anwesenden Ratsmitglied Herrn Wieland, der zurzeit noch keinem Ausschuss angehört, Rederecht zu erteilen.

 

Hiergegen werden keine Einwendungen erhoben.

 

Frau Lammers trägt die Änderungsliste vor, erläutert die einzelnen Positionen und beantwortet Nachfragen.

 

Zu dem neu eingestellten Ansatz in Höhe von 62.700,-- € für eine Garage des Bürgerbusses an der Lawi teilt Frau Dirks mit, dass es sich um eine Kostenschätzung und einen Platzhalter handele. Die Maßnahme müsse noch dem Ausschuss vorgelegt werden. Ziel sei es, die Kosten noch erheblich zu senken. Der Verein versuche, Spenden u. a. in Form von Baumaterial zu akquirieren.

 

Auf Nachfrage von Herrn Gerding teilt Herr Messing mit, dass nur die Kosten für die Garage zusätzlich seien und die Software in den kalkulierten Anschaffungskosten enthalten war. Ursprünglich angedacht sei eine Unterstellmöglichkeit für den Bürgerbus im Lokschuppen am Bahnhof. Der Verein Interkulturelle Begegnungsprojekte e. V. (IBP) habe deutlich gemacht, dass er auf den Raum nicht verzichten könne und andere Möglichkeiten im Bereich des Bahnhofes gebe es nicht.

 

Herr Geuking hält den Ansatz von 62.700,-- € für viel zu hoch.

 

Herr Brockamp kritisiert ebenfalls die Höhe des Ansatzes und wirft die grundsätzliche Frage nach der Notwendigkeit einer Garage für den Bürgerbus auf und warum erst jetzt von einer Garage die Rede sei.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass es sich bislang um eine Kostenschätzung handele, hierbei aber ein Standard angesetzt wurde, der der Lawi entspreche. Der Bürgerbusverein habe überall nach einem Unterstellplatz nachgefragt, aber keinen gefunden.

 

 

Zu den Änderungslisten allgemein merkt Herr Tauber an, dass es gut wäre, wenn die aufgeführten Änderungen auch begründet würden, z. B. „schon beschlossen“, „neue Maßnahme“, „wird noch beraten“. Das mache die Beratungen für die Kommunalpolitiker einfacher.

 

Frau Lammers sagt zu, entsprechend anzuführen, ob es sich um eine Erhöhung oder um einen Ausgaberest des Vorjahres handele, der nicht verbraucht wurde.

 

 

Frau Dirks verweist dann auf ein Schreiben des SPD-Fraktionsvorsitzenden im Kreistag Herrn Rampe, der sich dafür einsetzt, dass die Kreisumlage als Zahlbetrag nicht erhöht wird. Herr Rampe habe sie gebeten, das zur Diskussion zu stellen. Sie unterstütze den Vorschlag der SPD und halte es ebenfalls für dringend erforderlich, dass der Kreisumlage-Zahlbetrag auf jeden Fall reduziert werde. Der Kreis habe in den letzten Jahren immer Überschüsse gefahren und erhalte auch jetzt mehr Geld für die Flüchtlinge.

 

Herr Tauber erklärt, dass die SPD-Fraktion im Rat den Vorstoß von Herrn Rampe selbstverständlich für richtig halte. Wichtig sei, dass dieser auch von den anderen Parteien im Rat unterstützt werde. An den Kreistag sollte ein klares Signal gesendet werden.

 

Frau Rawe schließt sich dieser Auffassung an. Der dickste Batzen gerade im Zusammenhang mit den Flüchtlingen müsse von den Kommunen getragen werden.

 

Frau Mollenhauer schließt sich dem Vorschlag ebenfalls an; gerade weil die Unterbringungskosten für die Flüchtlinge eine unkalkulierbare Größe seien.

 

Frau Dirks fasst zusammen, dass sie das einhellige Votum des Ausschusses Herrn Rampe mitteilen und den Rat informieren werde.

 

Frau Lammers erläutert dann die als Tischvorlage zum Haushaltsplanentwurf 2016 im Rat am 17.12.2015 vorgelegte Zusammenstellung des ergebniswirksamen Aufwandes lt. Ergebnisplan 2016 aus freiwilligen Aufgaben.

 

Sie weist darauf hin, dass sich der Ansatz für den Trägeranteil zu den Betriebskosten der Kindergärten um 20.000,-- € reduziere, da die Kindpauschale auf 3% erhöht wurde.

 

 

Herr Tauber schlägt vor, den Ansatz für eine Orga-Untersuchung um 20.000,-- € zu reduzieren. Bei der Präsentation im HFA sei deutlich geworden, dass eine voll umfängliche Untersuchung nicht erforderlich sei.

 

Herr Geuking möchte den Ansatz komplett streichen. Eine abgespeckte Variante führe nicht weiter; entweder ganz oder gar nicht. Ein Orga-Gutachten sei zum jetzigen Zeitpunkt überflüssig.

 

Frau Rawe stellt die Frage, ob 2016 der richtige Zeitpunkt für ein Gutachten sei, da die Verwaltungsmitarbeiter bei der Erstellung eingebunden würden und doch schon im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung zusätzliche Arbeit leisten müssen. Evtl. könnte der Rat im März hierüber entscheiden.

 

Frau Dirks macht deutlich, dass derzeit alle Fachbereiche im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbetreuung gefordert seien und sie darüber hinaus die Mitwirkung an einem Orga-Gutachten nicht für leistbar halte. Allerdings könne sie sich vorstellen, eine bestimmte Summe stehen zu lassen, um bestimmte Schnittstellen untersuchen zu lassen.

 

Herr Brockamp meint, dass die Verwaltung mit den Flüchtlingen und den anstehenden baulichen Maßnahmen in der Innenstadt in diesem Jahr schon stark ausgelastet sei und man sich auch aufgrund der angespannten finanziellen Situation ein Orga-Gutachten in diesem Jahr sparen sollte.

 

Herr Tauber wundert sich angesichts der anderweitigen interfraktionell abgesprochenen Vorgehensweise über die Vorschläge der anderen Fraktionen. Eine weitere Verschiebung oder ein komplettes Streichen der Mittel trage er nicht mit.

 

Frau Dirks schlägt aufgrund der Absprache im interfraktionellen Gespräch vor, den Ansatz auf 25.000,-- € zu reduzieren und dann im HFA und Rat im März eine endgültige Entscheidung zu treffen.

Diesem Vorschlag wird einhellig zugestimmt.

 

 

Herr Dr. Meyring schlägt für die Essensausgabe in der Mensa die Einbindung von ehrenamtlich Tätigen vor, um Kosten zu kompensieren. Dies sollte mit den Schulen besprochen werden.

 

Herr Messing gibt zu bedenken, dass für die Essensausgabe nur ein enges Zeitfenster zur Verfügung stehe und jeden Tag eine verlässliche Crew zur Verfügung stehen müsse.

 

Frau Mollenhauer möchte ohne Beteiligung der zuständigen Gremien keine Entscheidung treffen.

 

Herr Geuking spricht sich dafür aus, ein Zeichen zu setzen. Eben sei über Kosten für eine Garage in Höhe von 62.700,-- € gesprochen worden, jetzt gehe es um unsere Kinder. Ziel müsse ein kostenloses Mittagessen sein. Diese Diskussion finde er beschämend.

 

Frau Rawe möchte keine Entscheidung treffen, hierüber sollte in Ruhe im Schul- und Sportausschuss und im Rat diskutiert werden. Das Mittagessen sei immer ein Zuschussgeschäft und das sei nach ihrer Meinung auch in Ordnung. Der Ansatz sollte zunächst stehen bleiben.

 

Herr Tauber hält eine Beratung im Fachausschuss für erforderlich. Es gebe eine Bundesinitiative für die Qualität von Mittagessen und wenn sich jemand wirtschaftlich in einer Schule betätige, gehe der Essenspreis in Richtung 4,-- €. Insofern sei der hier erhobene Essenspreis in Höhe von 3,50 € eine gute Lösung. Man müsse sehen, wie lange der Preis noch gehalten werden könne.

 

Herr Tauber führt weiter an, dass der kommunale Zuschuss zur OGS und die Elternbeiträge ein breites Thema im Ausschuss gewesen seien. Hierüber sollte noch einmal beraten werden und dann die Beträge noch einmal beschlossen oder überlegt werden, an welchen Schrauben gedreht werden könne.

 

Herr Messing weist darauf hin, dass sich der Ausschuss 2013 aufgrund einer neuen Zuschussregelung mit dem Thema beschäftigt habe; damals seien neue Regelungen hinsichtlich der Elternbeiträge beschlossen und ein neuer Vertrag mit dem Träger abgeschlossen worden.

 

Herr Tauber spricht sich dafür aus, das Thema nur anzugehen, wenn sich gesetzliche Änderungen ergeben.

 

Frau Lammers macht deutlich, dass es bei der „Sparliste“ darum gehe, das Haushaltsdefizit zu reduzieren und es sich um reine Aufwandspositionen handele. Bei der Garage für den Bürgerbus gehe es rein um eine finanzielle Auszahlung.

 

Herr Tauber erkundigt sich, ob die Kosten für die geplante Garage über die Investitionspauschale abgedeckt werden könnten.

Frau Lammers geht davon aus, dass bei Umsetzung aller im Haushaltsplan vorgesehenen Maßnahmen keine Investitionspauschale übrig bleibe.

Herr Tauber folgert, dass dann der Ansatz heute einvernehmlich auf 20.000,-- € reduziert werden sollte, erhöhen könne man ihn später immer noch.

 

Herr Wieland gibt im Hinblick auf das hohe Haushaltsdefizit zu bedenken, dass man schon jetzt aufpassen müsse und im Haushaltssicherungskonzept Maßnahmen wie der Bau einer Garage als erstes und eher als Zuschüsse zum Mittagessen gestrichen würden.

 

Frau Dirks wirft ein, dass man dies nicht miteinander vergleichen könne. Wenn der Zuschuss zum Mittagessen gestrichen würde, würde sich der Fehlbetrag reduzieren. Wenn die Investition für die Garage gestrichen würde, hätte das mit dem Fehlbetrag nichts zu tun.

Frau Lammers ergänzt, dass eine Investition für die Garage die Abschreibung im Haushaltsplan belasten würde, wobei aber auch die Mieteinnahmen zu berücksichtigen seien.

 

Herr Ahlers macht deutlich, dass die 62.700,-- € ergebniswirksam seien und jetzt verwaltungsseitig nicht versucht werden sollte, das schön zu reden.

 

Herr Tauber wiederholt seinen Vorschlag,  den Ansatz für den Bau der Garage  auf 20.000,-- € zu reduzieren.

 

Frau Dirks und Herr Messing erläutern, dass dann die Garage nicht gebaut werden könne.

 

Frau Mollenhauer gibt zu bedenken, dass mit der heutigen Diskussion über die Garage kein positives Zeichen für die Ehrenamtlichen gesetzt werde. Sie halte das nicht für zielführend, weil sich alle für einen Bürgerbus ausgesprochen hätten.

 

Herr Tauber erklärt, dass die SPD zu ihrem Wort für den Bürgerbus stehe. Von einer Garage sei im Vorfeld aber nicht die Rede gewesen. Ob diese wirklich erforderlich sei, stelle er in Frage. Es gebe doch Alternativen, wie z. B. am Bauhof. Und vielleicht ergäben sich auch Einsparungen in anderen Bereichen.

 

Frau Lammers erläutert, dass nur Mittel aus Investitionsmaßnahmen, die nicht durchgeführt werden, in Frage kämen und dieses Jahr sehr hohe Investitionsauszahlungen anstünden. Im Übrigen gebe es doch die Vorgabe, Maßnahmen nur über die Investitionspauschale zu decken. Deshalb könne der Ansatz doch bestehen bleiben.

 

Herr Ahlers schlägt vor, die Entscheidung auf die zweite Haushaltsplanberatung zu verschieben.

Dem Vorschlag wird gefolgt.

 

 

Frau Rawe stellt den Antrag, den Ansatz für die Schulsozialarbeit zu erhöhen, um im Hinblick auf die neue Schulstruktur ab dem Sommer eine zweite volle Stelle einrichten zu können. Sie gehe davon aus, dass hierfür 25.000,--- € zusätzlich eingestellt werden müssen.

Herr Schlieker kündigt einen Deckungsvorschlag im Laufe der weiteren Beratung an.

 

Herr Gerding verweist auf ein neues Programm für den Bundesfreiwilligendienst, das geschaffen wurde, um der Thematik mit den Kindern und Schulen gerecht zu werden und fragt nach, ob das für Billerbeck in Frage komme.

 

Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass das Programm bekannt und man dabei sei, eine weitere Bufdi-Stelle für die Unterstützung der Flüchtlinge zu beantragen. Es sei aber problematisch, eine Stelle unterjährig zu besetzen.

 

 

Herr Brockamp schlägt vor, die Sportlerehrung nur alle zwei Jahre durchzuführen.

 

Frau Dirks entgegnet, dass das nicht viel nützen würde, da nur die Personalkosten nicht anfielen, alles andere werde finanziert über die Sparkassenstiftung und das Sporthaus Kentrup.

 

Herr Gerding stimmt Herrn Brockamp zu. Er habe im Ausschuss erlebt, dass es zeitweise schwierig sei, Personen auszuwählen, die für eine Ehrung in Frage kämen. Deshalb sollte sich der Fachausschuss hiermit beschäftigen.

 

 

Herr Schlieker beantragt, das Defizit für den Betrieb des Freibades auf jährlich 100.000,-- € zu deckeln und die Verwaltung zu beauftragen, dem Ausschuss Vorschläge zu unterbreiten, wie dieses Ziel erreicht werden könne.

 

Frau Mollenhauer warnt davor, das Thema Freibad in den Focus zu nehmen. Das Billerbecker Freibad werde auch von vielen Besuchern aus den umliegenden Gemeinden genutzt und führe zu einer Attraktivitätssteigerung für den Wohnmobilstellplatz. Auch sie ärgere sich über das hohe Defizit, das einzige worüber man nach ihrer Meinung reden könne, sei die Erhöhung der Eintrittspreise.

 

Herr Tauber erinnert an die ausgiebigen Diskussionen im Ausschuss. Falls jetzt erneut über das Freibad diskutiert werden sollte, dann müsste auch die Nutzung des Lehrschwimmbeckens z. B. für den Reha-Sport einbezogen und die Schulen ins Boot geholt werden.

 

Frau Rawe führt an, dass auch über Öffnungszeiten und die Aufwärmphase des Wassers nachgedacht werden müsse.

 

Frau Dirks fasst zusammen, dass also über das Bäderwesen in Billerbeck vor dem Hintergrund der Reduzierung der Kosten im Fachausschuss beraten wird, aber die 147.600,-- € in der Liste bestehen bleiben.

 

Herr Geuking hält eine Deckelung des Defizits nicht für machbar und regt an, über andere Möglichkeiten und Nutzungen des Freibades nachzudenken.

 

 

Herr Wieland regt angesichts der angespannten Finanzlage an, die Maßnahme Außensonnenschutz am Johannisschulgebäude um ein Jahr zu verschieben.

Auf Vorschlag von Herrn Dr. Meyring wird hierüber im Ausschuss diskutiert.

 

 

Frau Dirks bittet dann die Fraktionen um ihre Hinweise und Anregungen zum Haushaltsplanentwurf 2016.

 

CDU-Fraktion:

Frau Mollenhauer führt aus, dass die Einzelmaßnahmen durch das Investitionsprogramm vorgegeben seien und es sich bei den Ansätzen letztlich um Platzhalter handele. Falls sich die ein oder andere Verschiebung ergeben sollte, sei der Fachausschuss zuständig. Unter dem Strich sehe die CDU-Fraktion keine Veranlassung für Änderungen im Haushaltsplanentwurf 2016.

 

Bündnis 90/Die Grünen:

Frau Rawe beantragt die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Sozialamt, um Menschen in Arbeit zu bringen. Sie gehe davon aus, dass man den Menschen besser vor Ort helfen könne und die bestehenden guten Kontakte der Verwaltung zur Bürgerschaft hilfreich seien. Nach ihrer Meinung würde sich das auch auf Dauer bezahlt machen, sowohl finanziell als auch im sozialen Bereich.

Zur Finanzierung der zusätzlichen Stelle wolle sie eine Diskussion über eine Anhebung der Grundsteuer B anregen. Schon jetzt liege der Hebesatz in Billerbeck mit 420 Punkten unter dem fiktiven Hebesatz von 429; dadurch verliere die Stadt schon jetzt bares Geld. Bis auf Olfen würden in allen umliegenden Kommunen höhere Sätze erhoben als in Billerbeck. Sie schlage vor, den Hebesatz auf 460 Punkte zu erhöhen, das entspreche dem durchschnittlich in den umliegenden Orten erhobenen Hebesatz.

 

Außerdem sollten 5.000,-- € in den Haushaltsplan eingestellt werden, um die Fraktionsanträge zum Erhalt der Artenvielfalt umsetzen zu können.

Des Weiteren wolle sie die Mittel für die Durchführung des Familienferienprogrammes um 5.000,-- € erhöhen, damit das Programm noch attraktiver werden könne.

 

Frau Dirks führt zu einer zusätzlichen Stelle im Sozialamt aus, dass es Aufgabe der Stadt Billerbeck als Optionskommune sei, Menschen in Arbeit zu bringen, soweit es sich um anerkannte Asylbewerber handelt.

Herr Struffert ergänzt, dass für Flüchtlinge, die noch keine Anerkennung haben und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind die Arbeitsagentur für die Vermittlung in Arbeit zuständig sei. Darüber hinaus habe sich in Billerbeck ein Netzwerk für Flüchtlinge gegründet, das sich bereits um die Vermittlung der Flüchtlinge in Arbeit kümmere. 

Bei einem Übergang der Flüchtlinge vom Asylbewerberleistungsgesetz zum SGB II sei die Arbeitsvermittlung erst dann originäre Aufgabe des Jobcenters der Stadt Billerbeck. Bislang habe es lediglich 10 solcher Übergänge gegeben. Insgesamt sei der Bereich Flüchtlinge zwar sehr arbeitsintensiv, aber durch Aufstockung von Stellen und Einkauf einer Stelle auskömmlich.

Falls die Fallzahlen im nächsten Jahr steigen sollten, so Frau Dirks, werde man mehr Mitarbeiter einstellen müssen.

 

Herr Dr. Meyring bittet die Verwaltung, zur nächsten HFA-Sitzung aufzuarbeiten, wer für welchen Bereich der Arbeitsvermittlung zuständig beziehungsweise Kostenträger ist.

 

 

Wenn man die Zahlen von derzeit 270 Flüchtlingen hochrechne, so Herr Schlieker, dann seien in Billerbeck im Jahr 2016 400 Flüchtlinge zu betreuen. Angesichts dieser Zahl sehe er die absolute Notwendigkeit, einen Flüchtlingsmanager einzustellen und ihn über eine Anhebung der Grundsteuer B zu finanzieren. Deshalb beantrage er, dass zukünftig für alle folgenden Jahre automatisch mindestens der fiktive Hebesatz angesetzt wird.

Zur Finanzierung des Flüchtlingsmanagers, für die Aufstockung der Schulsozialarbeit und für den Erhalt der Artenvielfalt beantrage er, den Hebesatz auf 460 Punkte anzuheben. Damit läge Billerbeck immer noch im unteren Bereich der umliegenden Orte. Durch eine Erhöhung der Grundsteuer B würden die finanziellen Belastungen fair und gleichmäßig auf alle Schultern verteilt.

Er bittet darum, in der nächsten HFA-Sitzung über diesen Antrag zu entscheiden.

 

Frau Dirks sagt eine Stellungnahme in der nächsten HFA-Sitzung zu.

 

 

SPD-Fraktion:

Herr Tauber stellt heraus, dass die Belastungen des vorhandenen Personals nur für eine begrenzte Zeit vertretbar seien. Dem Haushaltsplan habe er entnommen, dass zwei zusätzliche Stellen eingerichtet werden. Damit sei nach seiner Meinung alles Erforderliche getan. Außerdem bestehe immer noch die Möglichkeit der Stundenaufstockung.

 

Frau Dirks teilt mit, dass der zweite Hausmeister für die Flüchtlingsunterkünfte am 1. März 2016 seinen Dienst antreten werde.

 

Lt. Herrn Wieland sei es nicht gut, wenn der Eindruck entstünde, dass die Grundsteuer B wegen der Flüchtlinge erhöht werde. Deshalb sollten diese Bereiche getrennt werden. Eine niedrige Grundsteuer B mache Billerbeck im Übrigen auch attraktiv. Vielleicht sollte als Platzhalter eine neue Summe eingesetzt werden, aber auf keinen Fall sollte eine Gegenfinanzierung über die Grundsteuer B erfolgen.

 

Frau Dirks geht fest davon aus, dass das Land seine Zusage einhalten und die Kosten für die Flüchtlinge im Laufe des Jahres 2016/17 spitz abgerechnet werden. Aber nichts desto trotz sei die Finanzlage der Stadt Billerbeck schwierig und unabhängig von den Flüchtlingen sei es geboten, über die Grundsteuer B zu diskutieren.

 

Herr Geuking hält eine Anhebung der Grundsteuer B für fatal und für den falschen Ansatzpunkt.

 

Frau Rawe betont noch einmal, dass es ihr wichtig sei, auf den fiktiven Hebesatz zu kommen, sonst gingen der Stadt jedes Jahr 28.000,-- € verloren.

 

Frau Dirks fasst zusammen, dass der Antrag zur Anhebung der Grundsteuer B in der nächsten HFA-Sitzung zur Diskussion und Abstimmung gestellt wird.

 

 

Herr Gerding beantragt, einen Fond zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Billerbeck einzurichten. Er verweist auf eine Übersicht des Kreisjugendamtes, der zu entnehmen sei, welche Art von Arbeit gefördert wird.  Bislang gebe es auf Billerbecker Gebiet keine Förderung. Man müsse aber sehen, dass das vorhandene Angebot beibehalten und vielleicht weiter entwickelt werde. Ansonsten sehe er keine positive Entwicklung, man könne nicht alles auf Vereine abwälzen.

 

Frau Dirks erinnert daran, dass 2003 aus finanziellen Gründen alle Zuschüsse an Vereine und Verbände gestrichen wurden, allerdings sei dann die Sparkassenstiftung eingesprungen, die es in anderen Gemeinden nicht gebe. Über diese Stiftung sei viel Geld in Vereine und Verbände geflossen und damit auch in die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Hinzu komme noch die Förderung über die Bürgerstiftung. Man könne also nicht sagen, dass in Billerbeck nichts getan werde.

 

Herr Gerding erwidert, dass man das nicht gleichsetzen könne, da eine Förderung der Sparkassenstiftung auch einenge. Er sagt zu, der Verwaltung entsprechende Informationen über die vom Kreis in den kreisangehörigen Gemeinden geförderten Maßnahmen zukommen zu lassen, die der Niederschrift beigefügt werden können (siehe Anlage 1). In der nächsten HFA-Sitzung sollte dann über den Antrag diskutiert werden.

 

Herr Tauber wirft die Frage auf, ob die Ertüchtigung der Tartanbahn in die Zeit gestellt werden könne.

Herr Mollenhauer führt aus, dass die Maßnahme schon in die Zeit gestellt wurde. Man könne sicherlich weiterhin nur nachbessern, das koste aber auch Geld. Im Kurvenbereich seien deutliche Risse erkennbar.

Herr Tauber bittet um eine Übersicht, wie viel Geld in den letzten 5 Jahren investiert wurde, dann werde er sich in der nächsten HFA-Sitzung positionieren.

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Schlieker teilt Herr Mollenhauer mit, dass die Brücken aufgrund eines Personalwechsels im vergangenen Jahr noch nicht instandgesetzt worden seien. Drei neue Brücken sollen in diesem Jahr geplant und im nächsten Jahr gebaut werden.

 

Herr Gerding fragt nach, warum für die Brücke Wüllen/Osterwicker Straße keine Planungsleistungen eingestellt wurden.

Herr Mollenhauer teilt mit, dass voraussichtlich in der 2. Änderungsliste ein Ansatz für 2016 eingeplant würde, damit hier weiter geplant werden könne.

 

Herr Tauber hält es für wichtig, dass angesichts der im Haushaltsplan eingeplanten horrenden Beträge für die geplanten Flüchtlingsunterkünfte in nichtöffentlicher Sitzung beraten wird, wie die Öffentlichkeit informiert werde.