Beschlussvorschlag für den Rat:

Unter der Voraussetzung, dass durch das Sonderprogramm des Landes zur Integration von Flüchtlingen eine Förderung erfolgt, errichtet die Stadt Billerbeck eine Kindertageseinrichtung mit Räumlichkeiten für Spielgruppen, die Begegnung und Bildung auf dem Gelände des Ludgerus-Stiftes. Für den nach Abzug der Förderung verbleibenden Investitionsaufwand wird eine Kostenmiete erhoben.


Bezugnehmend auf die Vorwürfe, dass von den Politikern eine kurzfristige Entscheidung gefordert werde, stellt Herr Mollenhauer klar, dass auch die Verwaltung erst kurz vor Weihnachten und kurz vor der Dezember-Ratssitzung von dem Förderprogramm erfahren habe. Daraufhin hätten sie sich Anfang Januar mit Herrn Althoff zusammengesetzt. Durch ungünstige Konstellationen wie Urlaubszeit und eine Studienfahrt der Bürgermeisterin seien die Politiker vielleicht nicht ausreichend und frühzeitig eingebunden worden. Ein interfraktionelles Gespräch wäre wohl sinnvoll gewesen.

 

Zu dem Vorwurf, dass die Sitzungsreihenfolge nicht eingehalten, die Sitzungsvorlage zu kurzfristig vorgelegt wurde, aufgrund geäußerter Kritik seitens der Politiker verwaltungsseitig dann doch die Sitzungsterminierung geändert wurde und über Gelder abgestimmt werden sollte, ohne das Projekt zu kennen, erwidert Herr Mollenhauer, dass im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nicht darüber entschieden werde, ob ein Projekt realisiert werde oder nicht. Wenn aber dieses Projekt realisiert werden könnte, wäre das eine Bereicherung für Billerbeck, deshalb müsste man eigentlich die Chance beim Schopfe packen, auch wenn die Fristen eng gesetzt seien. Die Verwaltung habe mit dem Verein Kinder-, Jugend-, Familienhilfe (kjfh) einen Mieter bzw. Betreiber für die Kita gefunden und dann gemeinsam ein Konzept auf die Beine gestellt. Indem man den Verein, der bereits seit vielen Jahren erfolgreich in Billerbeck arbeite jetzt unterstütze, könne auch die Wertschätzung zum Ausdruck gebracht werden. Es bestehe die Chance, hier etwas mehr als einen Standardkindergarten zu errichten. Deshalb sollte vielleicht die Kritik zurückgestellt und überlegt werden, ob es nicht doch Sinn mache, das Projekt nach vorne zu bringen.

 

Herr Althoff als Vertreter des Vereins Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e. V. (kjfh) schildert, dass der Verein derzeit auf dem Gelände des St. Ludgerus-Stiftes in dem Bauteil 34 eine zweizügige Kindertageseinrichtung (Kita) betreibe. Die Unterbringung im 2. OG sowie die entfernten Spielflächen seien aber nicht optimal und auch nur als Übergangslösung gedacht gewesen. Zudem sei das Bauteil 34 abgängig und werde im Zuge des neuen Konzeptes abgerissen. Deshalb habe man nach anderen zukunftsfähigen Lösungen Ausschau gehalten. Wer den Verein kjfh kenne, wisse, dass sie manchmal auch quer denken würden. So könnten sie sich im Zuge eines Neubaus z. B. auch ein Backhaus/Backstube oder ein Trekkinghotel für Touristen vorstellen. Der Verein habe sich dann an dem work-shop im Stift zur Weiterentwicklung des Viertels eingebracht und überlegt, ob dort eine neue Kita entstehen könnte. Zwischenzeitlich habe man dann von dem Förderprogramm erfahren.

Gleichzeitig habe sich herausgestellt, dass insbesondere durch den Zuzug von Menschen, die ihr Heimatland verlassen mussten und die mit ihren Kindern hier wohnen, weitere Kita-Plätze notwendig seien, die über das bisher hier vorgehaltene Angebot hinausgehen. Neben zusätzlichen Kita-Plätzen für Flüchtlingskinder, würden Begegnungsräume für Flüchtlinge, wie z. B. für Sprachgruppen, Loslösegruppen etc. im Sinne einer schnellen Integration für notwendig erachtet. Zusammen mit der Stadt sei überlegt worden, ob diese zusätzlichen Räume in das Förderprogramm passen könnten. Die Ideen mit dem Backhaus und dem Trekkinghotel, die immer schon bestanden hätten, seien für dieses Projekt wieder aufgegriffen worden.

In seinem Berufsleben habe er viele Erfahrungen mit Förderprogrammen gemacht, aber auch er sei sehr überrascht gewesen von der Geschwindigkeit und den schlanken Fördererwartungen des Landes.

 

Die Frage von Herrn Walbaum, ob die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung von Fördergeldern bestehe, wird von Herrn Mollenhauer verneint mit dem Hinweis, dass das Trekkinghotel und die Backstube zwar Bestandteil des Konzeptes aber nicht des Förderprogrammes seien.

Nach der groben Planung eines beauftragten Büros seien 2.675.000,-- € in den Förderantrag eingestellt worden. Hierbei seien Richtsatzkosten zugrunde gelegt worden. Darin enthalten sei auch die Inneneinrichtung für die Kita und die Begegnungsstätte sowie die Personalkosten für eine Halbtagsstelle für die Betreuung.

 

Herr Walbaum führt zu der Idee, eine Garage für den Bürgerbus in dem Quartier vorzusehen aus, dass ein gewerblich genutzter Bus in einem Wohngebiet nichts zu suchen habe. Das führe nur zu Ärger mit Anwohnern.

 

Auf Nachfrage von Herrn Flüchter zu den Förderbedingungen unterstreicht Herr Mollenhauer noch einmal, dass keine detaillierten Pläne vorgelegt werden müssen, sondern Planskizzen mit einer Kostenschätzung ausreichend seien. In den Förderbedingungen werde sogar ausgeführt, dass Mittel, die für diesen Zweck nicht genutzt werden, seitens des Fördernehmers umgepolt werden können. Dargelegt werden müsse im Wesentlichen, inwieweit die Stadt von der Flüchtlings-Problematik betroffen ist und wie die Flüchtlinge in die Stadt integriert werden können. Das Land wolle mit bestimmten Maßnahmen Zeichen setzen und da würden Vorzeigeobjekte herausgesucht.

 

Herr Rose macht deutlich, dass das Projekt am Ende auch bezahlt werden müsse. Deshalb müssten sie mit einem gutem Gefühl entscheiden können, dazu gehöre auch dass die Kosten beziffert werden.

 

Herr Schulze Temming bittet um Verständnis, dass sie kritisch seien. In der Einladung sei noch von 1,8 Mio die Rede während jetzt von 2,7 Mio € ausgegangen werde. Ihnen werde gesagt, dass alles kostenneutral sein soll und es werde nicht einmal versucht, die Kosten aufzuschlüsseln.

 

Herr Heymanns meint ebenfalls, dass man aufgrund der vorliegenden Zahlen nicht über das Projekt abstimmen könne. Er wolle eine Auflistung, wie viel Fördermittel zu erwarten seien und was am Ende auf die Stadt zukomme.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass man ja noch nicht einmal genau wisse, was gebaut werde, deshalb könne man auch nicht genau planen und genaue Kosten ermitteln; aber so sei das Förderprogramm aufgelegt. Von Vorteil sei, dass der Verein sowieso das Projekt vor Augen hatte. Nun stehe die Entscheidung an, ob hierfür ggf. Fördermittel in Höhe von 50% der Gesamtkosten einschließlich der Personalkosten mitgenommen werden sollen oder nicht.

 

Herr Schlieker rät dazu, die persönlichen Befindlichkeiten beiseite zu schieben und nach den Auseinandersetzungen im HFA einen Marschplan zu entwickeln. Bis zur Entscheidung im Rat blieben ja noch 3 Wochen. Die Fraktionen sollten sich untereinander informieren und abstimmen und die Verwaltung sollte zur nächsten HFA-Sitzung noch genauere Zahlen vorlegen.

 

Herr Mollenhauer verweist hierzu auf die Einladung zur HFA-Sitzung, die  morgen zugestellt werde.

 

Schließlich fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: 9 Enthaltungen