Sitzung: 16.02.2016 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1102/2016
Beschlussvorschlag für den Rat:
1.
Es wird
beschlossen, die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationszonen
für Windenergie“ der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Beschluss nach § 2
Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich
umfasst das gesamte Stadtgebiet Billerbecks.
2.
Die
Bewertung der substanziellen Chance für die Windenergienutzung (Kapitel 3.3 der
Begründung) wird auch im Hinblick auf die immissionsschutzrechtlichen
Mindestabstände als harte Tabuzone (210 Meter im Außenbereich zu Einzelgebäuden
und 410 Meter zu Siedlungsflächen) der Abwägung zu Grunde gelegt.
3.
Die
Stellungnahmen des Landesbetriebes Straßenbau NRW, der LWL Denkmalpflege,
Landschafts- und Baukultur in Westfalen, LWL Archäologie für Westfalen, des
Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
werden zur Kenntnis genommen und für die nachfolgenden Genehmigungsverfahren an
den Kreis Coesfeld weitergeleitet. Die Bodendenkmäler und der Verlauf der
Richtfunkstrecken werden zudem nachrichtlich in der Planzeichnung dargestellt.
4.
Die
Stellungnahmen der Fachabteilungen des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis
genommen. Die Hinweise zu Oberflächengewässer und Überschwemmungsgebiet werden
im Umweltbericht ergänzt. Die Hinweise zum Artenschutz werden zur Kenntnis
genommen. Nach vorliegenden Untersuchungen gibt es in den geplanten
Konzentrationszonen artenschutzrechtliches Konfliktpotential, das aber mit der
Durchführung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen als überwindbar
eingeschätzt wird. Die erforderlichen Maßnahmen werden konkret in der
Genehmigungsplanung benannt.
5.
Die
Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes Außenstelle Essen wird zur Kenntnis
genommen. Die Abstände zu den geplanten Konzentrationszonen liegen zwischen 3,2
km und ca. 6,5 km. Eine Betroffenheit der Bahnlinie ist daher nicht erkennbar.
6.
Die
Stellungnahme des Kreises Steinfurt mit Hinweisen zu vorkommenden Arten wird
zur Kenntnis genommen. Nach vorliegenden Untersuchungen gibt es
artenschutzrechtliches Konfliktpotential in den Konzentrationszonen Riesauer
Berg, Kentrup und Steinfurter Aa, welche nach Rücksprache mit der Unteren
Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld mit der Durchführung von Vermeidungs-
und Verminderungsmaßnahmen als überwindbar eingeschätzt wird. Diese Maßnahmen
sind konkret in der Genehmigungsplanung zu nennen. Die aktuellen
Untersuchungsstände werden im Umweltbericht zur Offenlage berücksichtigt.
7. Der Vorwurf der Ungleichbehandlung der
Anlieger der Konzentrationszone „Osthellermark“ wird zurückgewiesen.
8. Der Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem
Entwurf der Begründung mit Umweltbericht
und den Anlagen werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.
9. Der Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.
Herr Schulze Temming, Herr Kösters und Herr Schlieker erklären sich für befangen.
Zu dem Einwand von Herrn Brockamp, dass der Bezirksausschuss vorberaten müsse, erinnert Frau Besecke an den Konsens, dass direkt in diesem Ausschuss beraten werden könne, wenn sich keine wesentlichen Änderungen ergäben.
Auf Wunsch von Herrn Flüchter erläutert Frau Besecke noch einmal, warum der Bereich in Hamern nicht als Konzentrationszone ausgewiesen werden soll.
Stimmabgabe: 5 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung