Beschlussvorschlag für den Rat:

Aufgrund der §§ 78 ff. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich Finanz- und Investitionsplanung sowie Anlagen unter Einbeziehung der Änderungen in den Etatberatungen des HFA beschlossen.


Herr Mollenhauer berichtet hinsichtlich des Sonderprogrammes „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ über weitergehende Gespräche mit der Bezirksregierung und dem Ministerium, in denen er noch einige Tipps bekommen habe. Wenn die Errichtung einer Kindertageseinrichtung mit Räumen für die Begegnung durchgeführt werden soll, müsse der Beschluss tlw. abgeändert werden.

Er habe in der Sitzungsvorlage ausgeführt, dass das Objekt an den Verein Kinder-, Jugend-, Familienhilfe zur Kostenmiete nach Abzug der Förderung vermietet werde. Das gehe aber so ohne weiteres nicht. Die Sachlage sehe so aus, dass die Netto-Kaltmiete über 10 Jahre zu rechnen sei, wovon 20% abgezogen würden. Diese Summe wäre von den förderfähigen Kosten abzusetzen. Gleichzeitig habe das Ministerium empfohlen, eine Ausnahme von dem Abzug zu beantragen. Diese könne aufgrund des erheblichen ehrenamtlichen Engagements gerechtfertigt sein. Es müsse aber im Beschluss zum Ausdruck kommen, dass das Projekt auch durchgeführt werde, wenn die Miete abgezogen werden müsse.

Das Ganze habe auch das Kuratorium der St. Ludgerus-Stiftung überzeugt. Der Geschäftsführer habe ihm am Montag mitgeteilt, dass das Kuratorium beschlossen habe, der Stadt das Grundstück zu vernünftigen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Wenn die Stadt das Grundstück nicht bekommen sollte, würde der andere Investor bereit stehen. Aus dem Ministerium habe er gehört, dass die Jury-Sitzung bereits am 15.03.2016 stattfinde.

Nachdem jetzt genauere Parameter bekannt und in den Antrag aufgenommen werden konnten, seien diese Zahlen auch in den Haushaltsplan eingearbeitet worden.

 

Frau Lammers erläutert dann die Änderungsliste zum Etatentwurf mit den aktualisierten Werten betr. Ludgerusviertel (siehe Anlage 1 im Ratsinformationssystem).

 

Herr Tauber stellt zunächst zum Projekt Kita fest, dass die Daten für die Ratsmitglieder ins Ratsinformationssystem eingestellt wurden, die sachkundigen Bürger hierauf aber nicht zugreifen konnten. Das habe die fraktionsinternen Beratungen erschwert.

 

Verwaltungsseitig wird mitgeteilt, dass vorgesehen war, dass auch die sachkundigen Bürger hierauf zugreifen sollten. Es wird Überprüfung zugesagt.

 

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass das Projekt neben der Kita auch Räume zur Größe von ca. 200 qm beinhalte, die für alle Billerbecker zur Verfügung stehen würden und die auch von Vereinen, Gruppen oder der VHS genutzt werden können. Über die Miete würde nur die Kita belastet.

 

Herr Tauber folgert, dass die Bewirtschaftungskosten für diese Räume aus dem städt. Haushalt bestritten werden sollen. Das sei ein Novum, weil für die Nutzung von städt. Räumen eine Gebühr zu entrichten sei. Das sehe er äußerst kritisch.

 

Herr Brockamp macht deutlich, dass das Projekt sicherlich tolle Ideen beinhalte, es aber noch mit vielen offenen Fragen und Unwägbarkeiten, z. B. hinsichtlich der Baukosten und der Mieteinnahmen verbunden sei. Aufgrund der Nähe zur Berkel handele es sich voraussichtlich um schwieriges Gelände. Auch sehe er in Billerbeck keinen Bedarf für zusätzliche Versammlungsräume. Im Hinblick auf diese unsicheren Vorzeichen sehe er nicht die Notwendigkeit eines Engagements der Stadt.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass sich die Miete  aus der Fläche Kita x 7,85 €/qm ergebe und die Baukosten anhand von Richtsatzkosten unter Zugrundelegung eines mittleren Niveaus ermittelt worden seien.

 

Herr Struffert ergänzt, dass es deutliche Signale aus dem Netzwerk der im Rahmen der Betreuung von Flüchtlingen ehrenamtlich Tätigen gebe, dass das Evgl. Kirchenzentrum aus allen Nähten platze und diese neue Begegnungsstätte Abhilfe schaffen könnte.

 

Frau Mollenhauer erklärt dann im Namen der CDU-Fraktion, dass sie aus drei Gründen erhebliche Bauchschmerzen mit dem Projekt hätten. Sie stellt voran, dass die Pläne überzeugend seien, das Projekt Charme habe und es zu einer Aufwertung des Geländes und des Stifts führen würde. Der Verein Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e. V. (kjfh) sei seit Jahren dabei, seine Räumlichkeiten zu verbessern. Es sei immer angedacht gewesen, neue Räumlichkeiten im Zuge eines Stifts-Neubaues zu schaffen. Dabei sei unbestritten, dass insbesondere aufgrund der U3-Betreuung Platz benötigt werde.

Problematisch sei, dass die Stadt zurzeit auf fremdem Grund und Boden plane. Das Grundstück solle als Erbpachtgrundstück übernommen werden, ohne die Konditionen zu kennen. Diese Zahlen seien ihnen noch nicht dargelegt worden. Die Kostenschätzung sei im Übrigen sehr vage. Beim Abriss eines alten Gebäudes müsse mit Altlasten gerechnet werden. Außerdem könnten sich aufgrund der Nähe zur Berkel Probleme mit Wasser ergeben.

Den Ansatz von 50.000,-- € für die Ausstattung einer Gruppe halte sie im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben bei der U3–Betreuung für relativ niedrig angesetzt. Und eigentlich obliege die Ausstattung doch nicht dem Eigentümer.

Des Weiteren müsse doch davon ausgegangen werden, dass dem anderen Investor Kosten für seine bisherige Planung entstanden seien, die er sicherlich ersetzt haben möchte.

Schließlich sei die CDU-Fraktion der Meinung, dass man nicht jedem Fördertopf hinterher rennen müsse. Hier gehe es um eine Summe in Höhe von 2,6 Mio €, ohne zu wissen, ob sie ausreiche. Fördermittel seien auch Steuergelder, mit denen man vorsichtig umgehen müsse und deren Ausgabe den Bürgern gegenüber auch vertreten werden müsse.

 

Herr Mollenhauer stellt klar, dass er bisher in allen Sitzungen gesagt habe, dass auch die Verwaltung von der Geschwindigkeit überrannt wurde. Die in der Kostenschätzung enthaltenen Abrisskosten seien variabel. Entweder reiße die Stadt ab und bekomme dafür beim Erbpachtzins einen Nachlass oder der Eigentümer reiße ab und die Stadt zahle den normalen Erbpachtzins. Die Höhe des Erbpachtzinses sei vom Kuratorium beschlossen worden und sei genauso hoch, wie der vom Stift Tilbeck zu zahlende Zins.

Das aktuelle Programm des Landes sehe eine Förderung der Ausstattungskosten nicht vor, so dass eine Förderung nicht möglich sei. Der Betreiber werde die Ausstattungskosten nicht aufbringen können und werde von der Stadt die Übernahme der Kosten erwarten.

Im Übrigen habe der Investor akzeptiert, dass im Sinne der Aufwertung des Ludgerusviertels die Stadt das Projekt realisiere, wenn sie eine Förderung bekomme. Wenn nicht, stehe der Investor bereit, das Projekt durchzuführen, dann aber ohne Begegnungsräume. Voraussichtlich würden dann auch Wohnungen über der Kita entstehen, da das Projekt für den Investor wirtschaftlich sein müsse.

 

Herr Geuking moniert, dass hier übereilt entschieden werden solle, ohne den Bedarf an Kindergartenplätzen zu kennen. Sicherlich kämen jetzt die Flüchtlingskinder hinzu. Er gehe aber davon aus, dass viele wieder abgeschoben würden. Außerdem sei er wie Herr Brockamp der Meinung, dass die Stadt mit Gemeinschaftsräumen gut bestückt sei.

 

Herr Struffert verweist auf die vorliegende Kindergartenbedarfsplanung. Seit Jahren seien die Gruppen in den Kindergärten überbelegt, das könne den Einrichtungen auf Dauer nicht zugemutet werden. Jetzt bestehe zum ersten Mal seit Jahren die Chance auf eine neue Kita. Der Bedarf sei da. Die neuesten Zahlen des Jugendamtes gingen schon von 4 – 5 zusätzlichen Gruppen aus. Abgesehen von der Asylproblematik gebe es in Billerbeck noch steigende Geburtenzahlen.

 

Herr Rampe führt an, dass vor zwei Wochen die Antragssumme für eine Förderung noch bei 1,8 Mio € gelegen habe und in der Sitzungsvorlage bereits von 2,4 Mio € die Rede sei. Heute seien sogar 2,6 Mio € in den Raum gestellt worden. Er habe noch nichts gehört, wie es zu dieser Steigerung gekommen sei.

 

Herr Mollenhauer entgegnet, dass es schwierig sei eine Kostenrechnung für eine Kita zu erstellen in einem Gebäude, für das es noch nicht einmal eine Planung gebe.

Die ersten Zahlen hätten sich ergeben aus der qm-Zahl und einem Satz pro qm.

Als deutlich wurde, dass mehr Informationen benötigt werden, habe ein Ing.-Büro anhand der Richtzahlen des LWL eine Berechnung aufgestellt.

 

Herr Schlieker bezieht sich auf den Hinweis von Herrn Brockamp, dass es sich um schwieriges Baugelände handele und fragt nach, ob es diesbezüglich Überraschungen geben könne.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass vor Baubeginn selbstverständlich eine Baugrunduntersuchung durchgeführt werde. Er könne nicht ausschließen, dass es diesbezüglich zu Mehrkosten komme. Allerdings stehe die alte Ökonomie auf dem Grundstück seit Jahrzehnten, ohne besondere Setzungsschäden.

 

Herr Brockamp erinnert daran, dass der Kindergarten im Dreitelkamp abgesackt sei und auch ein Haus im Dreitelkamp Probleme mit Treibsand habe.

 

Es sei doch bekannt, dass die Kindergärten seit Jahren überbelegt seien, so Frau Rawe. Zu einem An- oder Neubau werde keiner der bisherigen Kindergartenträger bereit sein. Fakt sei aber, dass der Kindergarten im ehem. Schwesternwohnheim nicht bleiben könne, weil das Gebäude abgerissen werde. Nun bestehe im Zuge der Entwicklung des Ludgerusviertels die Möglichkeit, nicht nur eine neue Kita, sondern auch Begegnungsräume für Flüchtlinge und die ganze Bevölkerung zu schaffen. Diese Vorteile sollten nicht außer acht gelassen werden.

 

Herr Ahlers stellt fest, dass die Notwendigkeit eines neuen Kindergartens wohl unbestritten sei. Es stünden zwei Investoren bereit, diesen zu bauen. Bisher sei man über private Investoren immer froh gewesen. Also gebe es auch keinen Grund für die Stadt, 2,6 Mio € zu investieren, da der Mehrwert sowieso nur eine Fläche von 200 qm wäre. Aber 2,6 Mio € für 200 qm Fläche auszugeben sei ihm zu viel. Bisher sei auch nie die Rede davon gewesen, dass es hierfür überhaupt einen Bedarf gebe. Bereits in der HFA-Sitzung am 11.02.2016 seien nähere Informationen gefordert worden, bis heute hätten sie nichts bekommen, außer einer Tabelle, in der über 3 Jahre große Summen dargestellt würden, die nicht nachvollziehbar seien. Das sei ihm zu wenig, wenn hier über 2,6 Mio € abgestimmt werden solle.

 

Herr Mollenhauer bittet sich vor Augen zu führen, dass es hier um ein Projekt mit 200 qm Gemeinschaftsräumen gehe, die mit einer Förderung von 50% in etwa kostendeckend errichtet werden können. Ein Privatinvestor, der aus dem Projekt Gewinn erzielen wolle, plane komplett anders. Dann würden über der Kita Wohnungen errichtet. Und wenn hier gesagt werde, dass das Projekt gut sei, zum Wohnen mit Mehrwert passe und für das gesamte Ludgerusviertel eine Bereicherung sei, dann sollte doch die Chance jetzt genutzt werden.

 

Herr Tauber macht deutlich, dass er immer mehr Fragezeichen habe, je länger er sich mit dem Thema befasse. Die SPD-Fraktion begrüße ausdrücklich den Bau eines Bildungs- und Begegnungszentrums für Flüchtlinge. Nicht einverstanden seien sie allerdings mit dem Bau auf fremdem Grund und Boden. Sie könnten sich den Neubau einer Kita mit einem Bildungs- und Begegnungszentrum auf städt. Gelände, nämlich am Schulzentrum vorstellen, so könnten Synergieeffekte genutzt werden. Sie könnten sich auch vorstellen, dass das ganze Areal der Gemeinschaftsschule komplett überplant wird.

 

Herr Dr. Meyring erinnert an die im Rahmen des Konjunkturpaketes 2009 ebenfalls sehr kurzfristig durchgeführte Schulsanierung. Damals sei eine erhebliche Nachfinanzierung erforderlich gewesen, weil keine Kalkulation gepasst habe. Auch damals habe man sich von Fördermitteln blenden lassen.

 

Herr Schlieker weist darauf hin, dass doch alle dem Projekt Charme bescheinigt hätten, nicht zuletzt wegen der Nähe der Kita zum Altenheim etc. und dieser Charme verloren ginge, wenn an anderer Stelle gebaut würde.

Und auch wenn gesagt werde, dass man nicht jedem Fördertopf hinterher rennen müsse, bestehe doch kein Zweifel an der Notwendigkeit einer zusätzlichen Kita. Hierfür könne man jetzt Zuschüsse bekommen. Es wäre doch fahrlässig, diese Zuschüsse nicht in Anspruch zu nehmen.

 

Herr Tauber entgegnet, dass er bis vor ein paar Wochen noch nichts von einem Ludgerusviertel gehört habe. Mehr als eine Studie gebe es nicht und ob das Ganze wirklich so aufwertend sei, wisse man auch noch nicht. Die Verknüpfung Mehrgenerationenwohnen /Altenheim/Kita erschließe sich ihm auch noch nicht. Bildung und Begegnung gehöre für ihn zusammen, am Schulzentrum könnten Synergieeffekte genutzt werden und es stehe mindestens ein Investor bereit.

 

Herr Geuking schlägt hinsichtlich des Vorschlages der SPD die Erstellung einer Machbarkeitsstudie vor. Er moniert, dass keine Bedarfsplanung vorliege.

 

Herr Messing erinnert an die vor einiger Zeit geführte Diskussion über die Nutzung von Räumen in der Johannisgrundschule durch eine Kita. Nachdem diesem Verwaltungsvorschlag nicht gefolgt wurde, habe die kjfh als vorübergehende Lösung eine Kita in dem ehem. Krankenhaus aufgemacht. Deshalb könne es doch heute nicht überraschen, dass Kindergartenplätze benötigt werden.

 

Frau Mollenhauer meint, dass von dem Standort am St. Ludgerus-Stift nicht abgewichen werden sollte. Zu klären sei nur noch, ob die Stadt sich die Kosten selber ans Bein binde oder dies einem Investor überlasse.

 

Herr Tauber weist darauf hin, dass aber jetzt 200 qm für eine Begegnungsstätte hinzu gekommen seien.

 

Herr Schlieker weist darauf hin, dass ein Erbpachtgrundstück mit einem ortsüblichen Zins doch fast mit Eigentum gleichzusetzen sei. Herr Althoff habe deutlich gemacht, dass er der Errichtung einer Kita durch einen Privatinvestor zumindest kritisch gegenüber stehe. Das könne bedeuten, dass man ggf. einen neuen Betreiber finden müsse. Die Kirchen engagierten sich in diesem Bereich bekanntlich nicht mehr und wer solle - außer vielleicht das DRK - in Frage kommen.

 

Frau Mollenhauer fasst zusammen, dass ein reger Austausch stattgefunden habe, aber leider kein Konsens erzielt wurde. Sie wirft die Frage auf, wie weiter verfahren werden soll.

 

Herr Mollenhauer merkt an, dass der Haushalt ein Plan sei und die Summen überwiegend Platzhalter seien. Die Summen sollten im Haushaltsplanentwurf stehen bleiben und der Rat könne dann endgültig entscheiden, ob das Projekt mitgetragen werde oder nicht. So seien im Rat beide Optionen offen.

 

Herr Schlieker weist darauf hin, dass dann in der Ratssitzung aber zuerst über die Errichtung einer Kita und einer Begegnungsstätte beraten werden müsse, bevor der Haushaltsplan verabschiedet werde.

 


Stimmabgabe: 2 Ja-Stimmen, 8 Enthaltungen