Herr Tauber erklärt, dass er sich heute eine klare juristische Aussage in der Sitzungsvorlage gewünscht hätte. Es sei unzumutbar, dass die Brücke nicht mehr befahren werden könne und ein jahrelanger juristischer Streit abgewartet werden soll. Unabhängig von dem Ausgang eines evtl. Rechtsstreits sollte einer der beiden Kontrahenten in Vorleistung gehen und die Brücke reparieren oder erneuern.

 

Herr Mollenhauer erläutert unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage noch einmal den Sachverhalt. Der Städte- und Gemeindebund habe nur die Auffassung zur Einordnung des Weges nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz bestätigt, zur Fragestellung alter Rechte aber nichts beitragen können. Derzeit würden mit Hochdruck alte Akten gewälzt, um weitere Informationen zu bekommen. Das sei schwierig, weil diese in Sütterlin-Schrift verfasst seien. Nach Abschluss der Recherchen im Archiv sei vorgesehen, eine Rechtseinschätzung einzuholen.

 

Herr Tauber unterstreicht, dass es ihm um eine vorgeschaltete Lösung, vorbehaltlich des Ausganges eines Rechtsstreits gehe.

 

Herr Mollenhauer äußert, dass verwaltungsseitig keine Zweifel an der Zuständigkeit der Bahn bestünden, das habe die Bahn selber in einem Schriftsatz erklärt.

 

Frau Mollenhauer wundert sich, dass nach anfänglichen Gesprächen verwaltungsseitig nicht bei der Bahn nachgehakt wurde, sondern lediglich zur Kenntnis genommen habe, dass sich die Bahn nicht meldete. Auch hätte man schon eher nach Informationen in den Archivunterlagen suchen können.

 

Herr Mollenhauer wiederholt, dass die Aussage der Bahn eindeutig gewesen sei. Diese habe erklärt, dass sie zuständig sei. Daher habe für Recherchen gar keine Veranlassung bestanden.

 

Herr Heymanns stimmt Frau Mollenhauer zu. Wenn schon so lange über die Brücke geredet wurde, hätte man schon tätig werden können. Die Landwirte könnten die Brücke nicht befahren und müssten lange Umwege durch die Stadt in Kauf nehmen.

 

Frau Rawe meint ebenfalls, dass die Verwaltung rechtzeitig Gespräche mit der Bahn hätte führen sollen. Allerdings sehe sie auch die Zuständigkeit bei der Bahn. Im Sinne der Bürger könne man nur den Vorschlag von Herrn Tauber aufgreifen, damit die Brücke repariert oder neu gebaut wird. Wenn hierfür ein Beschluss erforderlich sei, dann sollte dieser auch jetzt gefasst werden. Man müsse weiter kommen und dürfe nicht einfach stehen bleiben.

 

Auf Antrag von Herrn Schlieker wird den anwesenden Anwohnern Rederecht eingeräumt.

 

Herr Otto Hartstock bietet an, die Ing.-Leistungen für eine neue Brücke zu übernehmen. Des Weiteren weist er auf die Folgen der Brückensperrung für die Feuerwehr und Rettungswagen hin.

 

Herr Erich Frieling schildert, wann die Bahn welche Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt hat.

 

Nach weiterer Diskussion beantragt Frau Rawe in Anlehnung an den Vorschlag des Herrn Tauber, die Verwaltung zu beauftragen, unabhängig von dem Ausgang eines Rechtsstreits eine schnelle Lösung zu suchen, damit die Brücke wieder passierbar ist. Dazu soll geprüft werden, in welcher Form eine Kostenübernahme vereinbart werden kann.

 

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.