Sitzung: 10.03.2016 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1096/2016
Beschluss:
1.
Die
Hinweise der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld, des Landesbetriebes
Straßen NRW, der Telekom und von unitymedia werden zur Kenntnis genommen.
2.
Der Rat
der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7
und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes “Holthauser
Straße/Münsterstraße/Esch“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese
besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.
3.
Der
Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung
angepasst.
4.
Gemäß §
10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 4. Änderung des
Bebauungsplanes „Holthauser Straße/Münsterstraße/Esch“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
• Das
Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414)
in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW
S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig