Sitzung: 10.03.2016 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1098/2016
Beschluss:
1.
Der
Planentwurf wird dahingehend ergänzt, dass die textliche Festsetzung 2c)
insoweit ergänzt wird, dass abweichend vom Ausschluss des Verkaufs von zentren-
und nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten innerhalb des mit GE*
gekennzeichneten Gewerbegebietes ausnahmsweise ein Café / Bistrobetrieb mit
Backshop zulässig ist, sofern die Verkaufsfläche des Backshops der
gastronomischen Nutzung flächenmäßig untergeordnet ist.
2.
Der
Entwurf der Bebauungsplanänderung wird für die erneute Offenlage nach § 4a Abs.
3 BauGB (Baugesetzbuch) gebilligt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur
zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der
Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Parallel wird den berührten Trägern
öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten
Teilen gegeben.
3.
Die
Beschlüsse werden ortsüblich bekannt gemacht.
Der Rat schließt sich dem geänderten Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig