Beschluss:

1.    Der Planentwurf wird dahingehend ergänzt, dass die textliche Festsetzung 2c) insoweit ergänzt wird, dass abweichend vom Ausschluss des Verkaufs von zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten innerhalb des mit GE* gekennzeichneten Gewerbegebietes ausnahmsweise ein Café / Bistrobetrieb mit Backshop zulässig ist, sofern die Verkaufsfläche des Backshops der gastronomischen Nutzung flächenmäßig untergeordnet ist.

2.    Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird für die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) gebilligt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Parallel wird den berührten Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Teilen gegeben.

3.    Die Beschlüsse werden ortsüblich bekannt gemacht.


Der Rat schließt sich dem geänderten Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig