Beschluss:

1.    Es wird beschlossen, die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationszonen für Windenergie“ der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Beschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet Billerbecks.

 

2.    Die Bewertung der substanziellen Chance für die Windenergienutzung (Kapitel 3.3 der Begründung) wird auch im Hinblick auf die immissionsschutzrechtlichen Mindestabstände als harte Tabuzone (210 Meter im Außenbereich zu Einzelgebäuden und 410 Meter zu Siedlungsflächen) der Abwägung zu Grunde gelegt.

 

3.    Die Stellungnahmen des Landesbetriebes Straßenbau NRW, der LWL Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, LWL Archäologie für Westfalen, des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr werden zur Kenntnis genommen und für die nachfolgenden Genehmigungsverfahren an den Kreis Coesfeld weitergeleitet. Die Bodendenkmäler und der Verlauf der Richtfunkstrecken werden zudem nachrichtlich in der Planzeichnung dargestellt.

 

4.    Die Stellungnahmen der Fachabteilungen des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zu Oberflächengewässer und Überschwemmungsgebiet werden im Umweltbericht ergänzt. Die Hinweise zum Artenschutz werden zur Kenntnis genommen. Nach vorliegenden Untersuchungen gibt es in den geplanten Konzentrationszonen artenschutzrechtliches Konfliktpotential, das aber mit der Durchführung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen als überwindbar eingeschätzt wird. Die erforderlichen Maßnahmen werden konkret in der Genehmigungsplanung benannt.

 

5.    Die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes Außenstelle Essen wird zur Kenntnis genommen. Die Abstände zu den geplanten Konzentrationszonen liegen zwischen 3,2 km und ca. 6,5 km. Eine Betroffenheit der Bahnlinie ist daher nicht erkennbar.

 

6.    Die Stellungnahme des Kreises Steinfurt mit Hinweisen zu vorkommenden Arten wird zur Kenntnis genommen. Nach vorliegenden Untersuchungen gibt es artenschutzrechtliches Konfliktpotential in den Konzentrationszonen Riesauer Berg, Kentrup und Steinfurter Aa, welche nach Rücksprache mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld mit der Durchführung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen als überwindbar eingeschätzt wird. Diese Maßnahmen sind konkret in der Genehmigungsplanung zu nennen. Die aktuellen Untersuchungsstände werden im Umweltbericht zur Offenlage berücksichtigt.

7.    Der Vorwurf der Ungleichbehandlung der Anlieger der Konzentrationszone „Osthellermark“ wird zurückgewiesen.

8.    Der Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf  der Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

9.    Der Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.


Herr Kösters, Herr Wiesmann, Herr Schulze Thier, Frau Ahlers, Frau Schulze Wierling, Frau Rawe und Herr Schlieker erklären sich für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Frau Bosse übernimmt den Sitzungsvorsitz von Herrn Kösters.

 

Herr Wieland findet es schade, dass eine Selbstverpflichtung der Investoren bzgl. der Abstandsflächen bei der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zum Tragen gekommen sei. Gleichzeitig sehe er keine Gleichbehandlung, da in anderen Gebieten die Abstände anders festgelegt worden seien.

 

Herr Flüchter befürwortet grundsätzlich die Festlegung, wie und wo Windenergie in Billerbeck gewonnen werden soll. Nichtsdestotrotz sei seines Erachtens in Billerbeck mit der Intention vorgegangen worden, so wenig Flächen wie möglich auszuweisen. Er wisse nicht, ob das ausreiche und der Windenergie damit substanziell Raum gegeben werde, zumal die Fläche in Hamern nicht eingeplant wurde.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: 13 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen, 2 Nein-Stimmen

 

Herr Kösters übernimmt wieder den Sitzungsvorsitz.