Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die betroffenen Grundstückseigentümer im Baugebiet Kerkeler werden über die anstehenden Kanalsanierungsarbeiten und über die gesetzlichen Rahmenbedingungen informiert. Seitens des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck wird angeboten, ebenfalls die privaten Entwässerungsleitungen untersuchen zu lassen und in Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern einen Sanierungsvorschlag hierzu zu unterbreiten. Das Informationsschreiben für die Bürger ist mit dem Ausschuss abzustimmen.


Herr Hein erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage. Ergänzend merkt er an, dass die Hausanschlussleitungen damals durch die Grundstückseigentümer und nicht durch die Stadt erstellt worden seien. Weiter betont er, dass er es für wichtig halte, die Bürger nicht allein zu lassen, er wolle ihnen eine fachliche Beratung sowie Koordinierung hinsichtlich der Ausschreibung und Durchführung der Sanierung der privaten Grundstücksanschlussleitungen auf freiwilliger Basis anbieten, wobei die späteren Sanierungskosten vom Grundstückseigentümer getragen werden müssen.

 

Herr Lanfermann fragt nach, ob dieses später auch für alle anderen Gebiete gelte.

Hierzu führt Herr Hein aus, dass dort, wo zusammenhängend Kanäle saniert werden, den Grundstückseigentümern immer wieder die gemeinsame gleichzeitige Sanierung auch der Grundstücksanschlussleitungen angeboten werden soll.

 

Herr Wiesmann möchte bestätigt wissen, dass eine Befahrung der privaten Entwässerungsleitungen nicht vorgenommen wird, wenn der Grundstückseigentümer diese nicht wolle.

Das wird von Herrn Hein bestätigt. Er werde keinen weiteren Druck ausüben, wenn der Grundstückseigentümer eine Befahrung ablehne. Ihm gehe es darum, die Grundstückseigentümer fachlich zu begleiten und die Maßnahmen zu koordinieren. Dabei gehe er davon aus, dass die Sanierung für die Grundstückseigentümer am Ende günstiger sein wird. Viele Beratungsangebote von Fachfirmen seien nicht immer günstig für die  Eigentümer. Außerdem nähere man sich dem Zeitpunkt 2015 sehr schnell. Er wolle vermeiden, dass die Bürger ihm 2015 vorwerfen könnten, dass er sie nicht rechtzeitig darauf hingewiesen habe, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt eine Dichtheitsprüfung für  ihre Grundstücksanschlussleitungen vorlegen müssen.

 

Herr Faltmann wirft die Frage auf, ob der Grundstückseigentümer unverzüglich sanieren müsse, wenn Schäden festgestellt werden und ob er, wenn ihm Schäden nicht bekannt seien, bis 2015 Zeit habe. 

Herr Hein führt hierzu aus, dass nach seinen Erfahrungen die Entwässerungsleitungen auf den privaten Grundstücken im Wesentlichen undicht seien. Diese Erkenntnis werde sich im Kerkeler mit Sicherheit bestätigen. Er wolle den Bürgern in einer konzertierten Aktion eine kostengünstige Sanierung anbieten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Heßling bestätigt Herr Hein, dass für den öffentlichen Kanal der Abwasserbetrieb und für die Leitungen auf den privaten Grundstücken die Eigentümer zuständig seien. Für diese privaten Leitungen müsse bis spätestens 2015 die Dichtheit nachgewiesen werden. Eine Befahrung der privaten Leitungen werde nicht durchgeführt, wenn die Eigentümer dieses nicht wollten.

 

Herr Wiesmann erkundigt sich, wie weit der Betriebsleiter den Grundstückseigentümern freie Hand bis 2015 lasse, wenn Schäden an privaten Leitungen festgestellt werden.  

 

Er werde den betroffenen Bürgern Sanierungspläne und Kostenschätzungen an die Hand geben, so Herr Hein. Weiteres könne er nicht leisten. Gleichwohl werde er 2010/2011 prüfen, inwieweit Dichtheitsprüfungen vorliegen. Er könne als öffentliche Hand nicht Undichtigkeiten feststellen und dann nicht weiter dagegen vorgehen.

 

Herr Wiesmann stellt fest, dass die Ergebnisse des Befahrens der privaten Leitungen ja nicht der öffentlichen Hand zugänglich gemacht werden müssten. Es werde aber sicher so sein, dass die Grundstückseigentümer, deren Leitungen befahren werden, nicht bis 2015 mit einer Sanierung warten können.

Herr Hein bestätigt dieses. Die Bürger müssten entscheiden, ob sie im Rahmen der Sanierung der städt. Kanalisationsanlagen im Wohngebiet Kerkeler den vom Abwasserbetrieb angebotenen Service in  Anspruch nehmen wollen.

Herr Hövener betont, dass dieses den Grundstückseigentümern deutlich gemacht werden müsse.

 

Er halte es für gut, dass die Verwaltung den Bürgern das Know-how zur Verfügung stelle, so Herr Spengler. Bei der Bürgerversammlung müssten die Bürger aber deutlich darauf hingewiesen werden, was auf sie zukomme.

 

Herr Hövener beantragt, dass das Informationsschreiben diesem Ausschuss vor dem Versand vorgelegt wird.

 

Herr Heßling erkundigt sich, wie teuer eine Befahrung der privaten Leitungen sein wird, wenn sie vom Abwasserbetrieb bzw. privat in Auftrag gegeben wird.

Herr Hein teilt mit, dass im privaten Bereich Untersuchungen bereits für 50,-- € angeboten würden, diese aber am Ende praktisch keinen Wert hatten. Er wolle eine Befahrung durchführen lassen und hieraus auch eine Sanierungsplanung entwickeln. Erfahrungsgemäß entstünden hierfür Kosten in Höhe von 800,-- bis 1.200,-- €. Diese Kosten gingen zu Lasten der Allgemeinheit. Es handele sich um eine Beratungsleistung des Abwasserbetriebes im Zuge der Baumaßnahme.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig