Herr Schulze Brock schildert einen Fall, in dem ein Betroffener von der Stadt per Ordnungsverfügung unter Androhung von Zwangsgeld und Zwangshaft zum Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage aufgefordert wurde. Der Betroffene sei uneinsichtig und habe signalisiert, hiergegen vorzugehen. Zur Abwendung eines langwierigen Rechtsstreits und um Eskalationen zu vermeiden, schlägt Herr Schulze Brock vor, einen Gütetermin zu vereinbaren.

 

Herr Mollenhauer führt hierzu aus, dass der Kreis keine Befreiung mehr ausgesprochen habe und dann die Stadt verpflichtet sei, den Betroffen anzuschließen. Die angesprochenen Begrifflichkeiten, wie Zwangsgeld und Ersatzzwangshaft ergäben sich aus den gesetzlichen Vorgaben und müssten verwandt werden, damit der Bescheid rechtlich einwandfrei abgewogen ist.

 

Herr Schlieker schlägt vor, Herrn Hein zu bitten, in der Betriebsausschusssitzung am 12.04.2016 über den Fall zu informieren.

Herr Wiesmann regt an, mit der Bürgermeisterin zu klären, ob ein Gütetermin Sinn mache.