Beschluss:

1.         Den Anliegern im Baugebiet Dreitelkamp werden bei Bedarf kurzfristig für die Entsorgung von Baumfruchtabfällen städtischer Bäume (Baumhaseln) an den Straßen zwei Container aufgestellt.

2.         Die angefallen Kosten im Gebührenhaushalt „Abfall“ werden über den allgemeinen städtischen Haushalt erstattet. Es handelt sich auch hier um eine freiwillige Leistung der Stadt Billerbeck.


Nach kurzer Erörterung fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig