Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen und rechtlichen Auswirkungen zu prüfen und in einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorzutragen. Hier sollen Vor- und Nachteile des Eigenbetriebes dargestellt werden.

 


Herr Dr. Meyring kritisiert die Verwaltungsanlage, insbesondere die Anlage mit der Gegenüberstellung der wesentlichen Merkmale von Regie-, optimiertem Regie- und Eigenbetrieb könne er nicht nachvollziehen. Auch wenn man sich erst am Anfang der Diskussion befinde, wolle er sich vor einer Entscheidung ein „rundes Bild“ machen. Schließlich habe es auch gute Gründe für die Einrichtung des Eigenbetriebes gegeben. Die Vorlage führe weder die Vor- und Nachteile einer Auflösung auf, noch enthalte sie eindeutige Statements zum Pro und Contra.

 

Frau Dirks hält dem entgegen, dass sie heute vom Ausschuss den Auftrag erhalten wolle, die Angelegenheit ausführlich aufzuarbeiten. Danach solle dann in einer gemeinsamen Sitzung des HFA und Betriebsausschusses weiter beraten werden.

 

Herr Wieling führt ebenfalls an, dass es damals gute Gründe für die Bildung des Eigenbetriebes gegeben habe. Er könne heute keine Gründe erkennen, die nun dagegen sprächen. Damals sei gerade die Transparenz bei der Gebührenkalkulation durch die Ausgliederung der Abwasserbeseitigung aus dem allgemeinen Haushalt als Vorteil eines Eigenbetriebes herausgestellt worden. Es habe immer Begehrlichkeiten gegeben, die Gebühreneinnahmen an anderer Stelle im Haushaltsplan einzuplanen. Die in der Vorlage genannten Vorteile, dass die Kosten für den Jahresabschluss wegfielen oder einheitliche Vordrucke verwandt werden könnten, seien ihm zu dürftig. Er wolle auch heute keinen Auftrag erteilen, die Angelegenheit weiter aufzuarbeiten. Sollte dennoch demnächst eine Grundsatzdiskussion über die Auflösung des Eigenbetriebes geführt werden, dann müsse auch über die GIWo nachgedacht werden. Hierüber sage die Vorlage nichts aus.

 

Frau Dirks wirft ein, dass die Verwaltung heute lediglich beauftragt werden solle, die Sache aufzuarbeiten. Da dies mit viel Arbeit und Aufwand verbunden sei, habe sie vorher das Meinungsbild des Ausschusses erfahren wollen. Im Übrigen würde der Eigenbetrieb im NKF als eigenständiges Produkt aufgeführt, so dass die Überschüsse separat nachgewiesen würden.

 

Herr Dr. Meyring wiederholt, dass die Ausführungen in der Sitzungsvorlage nicht ausreichten, um einen Auftrag zu erteilen und eine gemeinsame Sitzung des HFA und Betriebsausschusses anzuberaumen.

 

Herr Melzner legt dar, dass im Rahmen der Einführung des NKF die Möglichkeit bestehe, die bisherige Erfolgs- und Vermögensrechnung nach der Eigenbetriebsverordnung als Produkt darzustellen. Zurzeit werde der Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes als Anhang zum Haushaltsplan dargestellt. Hierfür fielen zusätzliche Buchhaltungskosten, Prüfgebühren und viele andere zusätzliche Kosten an. Viele Gemeinden hätten inzwischen die eigenbetriebähnlichen Einrichtungen wieder integriert. Verwaltungsseitig werde die Integration vorgeschlagen, wenn aber feststehe, dass diese nicht gewollt ist, sollte die Diskussion abgebrochen werden.

 

Herr Dr. Meyring verlangt von der Verwaltung eine ausführliche schriftliche Darlegung aller Aspekte. Außerdem wolle er eine Stellungnahme des Betriebsleiters. All dies müsse dann zunächst in der Fraktion besprochen werden. Erst wenn alle Argumente auf dem Tisch lägen, könne in einer weiteren HFA-Sitzung diskutiert werden.

 

Herr Brunn ist ebenfalls der Meinung, dass die GIWo in die Überlegungen einbezogen werden müsse. Es spreche nach seiner Meinung nichts dagegen, bei geordneten Rahmenbedingungen über eine Auflösung des Eigenbetriebes nachzudenken, nur reichten die in der Sitzungsvorlage aufgeführten Gründe nicht aus, dem näher zu treten. Auch werde heute gar nicht mehr auf die Aspekte eingegangen, die damals zur Gründung des Eigenbetriebes geführt hätten. Im Übrigen handele es sich um das normale Tagesgeschäft der Verwaltung, wenn sie die Vor- und Nachteile der Auflösung des Eigenbetriebes aufarbeiten wolle, hierfür sei kein HFA-Beschluss erforderlich. Die heutige Sitzungsvorlage müsse an die Verwaltung zurückgehen, damit sie die Vor- und Nachteile aufarbeite und dann könne weiter diskutiert werden.

 

Herr Tauber legt Wert darauf, die Stellungnahmen von Herrn Mollenhauer und Herrn Hein zu hören.

 

Herr Schlieker führt an, dass es damals gute Gründe für die Einrichtung des Eigenbetriebes gegeben habe. Aber die Transparenz der finanziellen Darstellung biete das NKF auch. Es stelle sich die Frage, ob der Aufwand für weitere Aufarbeitungen gerechtfertigt ist und die Vorteile so groß seien, dass sich diese auch lohnten.

 

Herr Melzner erläutert, dass aus steuerlichen Gründen die GIWo nicht in die Überlegungen einbezogen worden sei. Steuerliche Fragen spielten beim Eigenbetrieb keine Rolle.

 

Herr Becks betont, dass hier über entscheidende Dinge beraten werden solle und die Sitzungsvorlage zu wenig Informationen enthalte. So werde angeführt, dass die Gemeindeprüfungsanstalt auf Synergieeffekte hinweise, diese würden aber in der Sitzungsvorlage nicht genannt.

Frau Dirks erwidert, dass der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt erst im Entwurf vorliege.

 

Herr Dr. Meyring schlägt vor, den Beschlussvorschlag zu modifizieren und die Verwaltung aufzufordern, eine Auflistung aller Pro- und Contraargumente sowie eine Stellungnahme des Kämmerers und Betriebsleiters vorzulegen. Er schlägt vor, den ersten Absatz des Beschlussvorschlages zu streichen und den zweiten Absatz entsprechend zu ändern. Er beantragt, über diesen Vorschlag abzustimmen.

 

Herr Wieling ist dagegen der Meinung, dass nicht der Beschlussvorschlag umformuliert, sondern die Sitzungsvorlage an die Verwaltung zurückgegeben werden müsse. Die Verwaltung habe der Diskussion entnehmen können, dass noch vieles offen sei und aufgearbeitet werden müsse.

 

Auch Herr Fehmer möchte heute nicht über den Beschlussvorschlag diskutieren. Er halte es für ein Gebot der Fairness, wenn auch Herrn Hein heute die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt wird.

 

Herr Hein führt daraufhin aus, dass in den 15 Jahren, die er bei der Stadt beschäftigt sei, die Verwaltung immer mit einer Stimme gesprochen habe. Er hätte sich gewünscht, wenn er an der Erstellung der Sitzungsvorlage beteiligt worden wäre. Unter Bezugnahme auf die der Sitzungsvorlage beigefügte Gegenüberstellung merkt er an, dass er nicht das Gefühl habe, dass die parlamentarische Kontrolle des Betriebsausschusses weniger ausgeprägt ist. Im Übrigen freue er sich auf das NKF, denn es gebe dem Eigenbetrieb die Möglichkeit des Eingliederns ohne sich als Organisation auflösen zu müssen. Die Eigenbetriebsverordnung sei extra geändert worden, um wesentliche Bestandteile des NKF zu berücksichtigen. Des Weiteren hätte er sich gewünscht, dass die bereits bei der Versendung der Sitzungsvorlage vorliegende Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes den Ratsmitgliedern zugeleitet worden wäre. Der Städte- und Gemeindebund führe hierin u. a. aus, dass eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung durchaus Vorteile biete und sich insbesondere dadurch auszeichne, dass gerade im Rahmen der Einführung des NKF die Vorteile einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung im Rahmen der Erfüllung bestimmter hoheitlicher Aufgaben noch einmal betont werden. Er schlage vor, dies in einer gemeinsamen Vorlage für den HFA und den Betriebsausschuss aufzuarbeiten.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass der Städte- und Gemeindebund keine abschließende Stellungnahme abgegeben habe. Die vorliegenden Ausführungen seien aufgrund einer Anfrage des Betriebsleiters erstellt worden.

 

Herr Wieling schlägt vor, die Diskussion an dieser Stelle abzubrechen. In dieser Form könne man nicht miteinander diskutieren. All das, was Herr Hein eben ausgeführt habe, hätte in die Sitzungsvorlage gehört.

 

Herr Dr. Meyring kommt auf seinen o. a. Antrag zurück und bittet, über den von ihm modifizierten folgenden Beschlussvorschlag abstimmen zu lassen.

Daraufhin fasst der HFA folgenden 


Stimmabgabe: 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen