Beschlussvorschlag für den Rat:

Die verwaltungsseitig vorgelegte 1. Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.

 


Frau Dirks erläutert die Gründe für die vorgeschlagene Satzungsänderung.

 

Herr Fehmer kann der vorgeschlagenen Satzungsänderung zustimmen. Eine Bekanntmachung im Amtsblatt sowie ein Hinweis auf diese Bekanntmachung in der lokalen Presse, halte er für ausreichend.

 

Herr Tauber hält dagegen diese Form der Information für zu dürftig. Die Bürger müssten die Möglichkeit haben, ohne großen persönlichen Aufwand an Informationen zu gelangen. Auch sollte das Abstimmungsverhalten im Rat dem Bürger dargelegt werden. Die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes sehe diesbezüglich mit einem Abstimmungsheft/Informationsheft ein gutes Regularium vor. Danach müsse u. a. der Umfang der Informationen zwischen den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens sowie jeweils einem Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen unter Beteiligung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters abgestimmt werden. Es müsse keine Hochglanzbroschüre erstellt werden, sondern es reiche ein kopiertes Faltblatt. Die Portokosten hielten sich im Rahmen, wenn dieses Informationsblatt zusammen mit den Benachrichtigungskarten versandt oder durch Mitarbeiter der Verwaltung zugestellt werde.

 

Herr Schlieker kann sich dem anschließen, wobei er aber auch den Arbeitsaufwand für die Erstellung eines Abstimmungsheftes/Informationsblattes sehe. Er schlage vor, eine öffentliche Informationsveranstaltung (Hearing) durchzuführen. Dabei betont er, dass er keine Podiumsdiskussion meine, bei der die Befürworter und Gegner des Bürgerbegehrens Statements abgeben. Bei dem Bürgerentscheid „Pro Baum“ habe er festgestellt, dass der Informationsfluss hauptsächlich über Presseartikel und Leserbriefe erfolgt sei und diese seien immer sehr subjektiv .

 

Auf Einwand von Herrn Tauber, dass er keinen großen Arbeitsaufwand für die Erstellung eines Abstimmungsheftes/Informationsblattes sehe, legt Frau Dirks dar, dass eine Abstimmung über den Umfang und Wortlaut der Informationen erfolgen und ein Faltblatt erstellt werden müsse. Dieses müsse an jeden Haushalt verteilt oder versandt werden, so dass sehr wohl ein Arbeitsaufwand entstehe.

 

Frau Mollenhauer schließt sich der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderung des § 8 an. Danach sei eine kurze, knappe und für die Bürger verständliche Information vorgesehen. Durch Quantität werde die Information nicht besser.

 

Herr Wieling geht davon aus, dass Bürgerentscheide in Zukunft nicht häufig vorkommen werden. Dennoch könne mehr Information nur gut tun. Bei dem Bürgerentscheid „Pro Baum“ habe er das Gefühl gehabt, dass sich nicht genug Bürger angesprochen gefühlt haben.

 

Herr Schlieker gibt zu bedenken, dass nicht jeder Bürger auf das Internet zugreifen könne oder wisse, dass es ein Amtsblatt gebe. Mit einem Hearing werde jedem Bürger die Möglichkeit gegeben, sich zu informieren.

 

Herr Tauber stellt den Antrag, die Satzung dahingehend abzuändern, dass die Formulierung der Mustersatzung in § 8 „Abstimmungsheft/Informationsblatt“ übernommen wird.

 

Zur Information verliest Herr Messing den § 8 der Mustersatzung, der wie folgt lautet:

 

㤠8 Abstimmungsheft/Informationsblatt

(1) Die Titelseite enthält die Überschrift Abstimmungsheft I Informationsblatt der Stad/Gemeinde

      zum Bürgerentscheid und den Text der zu entscheidenden Frage sowie Tag und Uhrzeit, zu

      denen die Wahllokale für die Stimmabgabe geöffnet sind und bis zu denen der Stimmbrief beim

      Bürgermeister eingegangen sein muss.

 

(2) Das Abstimmungsheft/Informationsblatt enthält

 

1. die Unterrichtung durch den Bürgermeister über den Ablauf der Abstimmung und eine Erläuterung des Verfahrens der Stimmabgabe durch Brief,

2. eine kurze sachliche Begründung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens. Legen die Vertretungsberechtigten keine eigene Begründung vor, so ist die Begründung dem Begründungstext des Bürgerbegehrens zu entnehmen,

3. eine kurze sachliche Begründung der im Rat vertretenen Fraktionen, die das Bürgerbegehren abgelehnt haben,

4. eine kurze sachliche Begründung der im Rat vertretenen Fraktionen, die dem Bürgerbegehren zugestimmt haben,

5. eine Übersicht über die Stimmempfehlungen der im Rat vertretenen Fraktionen samt Angabe ihrer Fraktionsstärke. Sondervoten einzelner Ratsmitglieder und die Stimmempfehlung des Bürgermeisters sind auf deren Wunsch wiederzugeben.

 

(3) Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens sowie jeweils ein Mitglied der im Rat

      vertretenen Fraktionen verständigen sich unter Beteiligung des Bürgermeisters über eine

      Obergrenze für die Länge der Texte und eine angemessene, sachliche Darstellung der Inhalte

      (Abs. 2 Ziff. 2 bis 4). Wird eine einvernehmliche Verständigung nicht erzielt, ist die Darstellung im

      Abstimmungsheft auf die Unterrichtung über den Ablauf der Abstimmung, eine Erläuterung des

      Verfahrens der Stimmabgabe durch Brief und den Begründungstext des Bürgerbegehrens sowie

      die Übersicht über die Stimmempfehlungen der im Rat vertretenen Fraktionen, des Bürger-

      meisters und evt. Sondervoten einzelner Ratsmitglieder zu beschränken.

      Der Bürgermeister kann für die im Abstimmungsheft/Informationsblatt gem. Abs. 2 Nr. 2 Satz 2

      i.V.m. Abs. 3 Satz 2 darzustellende Begründung des Bürgerbegehrens ehrverletzende oder

      eindeutig wahrheitswidrige Behauptungen des Begründungstextes streichen sowie zu lange

      Äußerungen ändern und kürzen.

 

(4) Das Abstimmungsheft wird auch im Internet auf der Homepage der Stadt/Gemeinde

      veröffentlicht.“

 

 

 

Frau Mollenhauer vertritt die Auffassung, dass die in diesem § 8 formulierten Informationen auch kurz und knapp in der Erläuterung der Bürgermeisterin wieder gegeben werden können. Das sei für jeden Bürger insgesamt verständlicher.

 

Herr Tauber appelliert mit dem Hinweis auf die Informationspflicht gegenüber den Bürgern und Transparenz der Ratsarbeit, die Formulierung der Mustersatzung zu übernehmen.

 

Frau Dirks  lässt über den o. a. Antrag des Herrn Tauber abstimmen.

Dieser wird mit 4 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Herr Fehmer kommt auf den Vorschlag des Herrn Schlieker, die Bürger in einer Informationsveranstaltung (Hearing) zu informieren zurück und gibt zu bedenken, dass die Moderation einer solchen Veranstaltung schwierig sei, da  es zwangsläufig zu politischen Diskussionen kommen werde, die schließlich zu Verwirrungen bei den Bürgern führen werden. Bürger, die sich für eine Angelegenheit interessierten, nutzten die Möglichkeit an den öffentlichen Rats- und Ausschusssitzungen teilzunehmen, in denen ja auch die Fraktionen ihre Stellungnahmen abgäben.

 

Herr Schlieker räumt ein, dass die Moderation sicherlich nicht einfach sei, die Bürgermeisterin aber die Pflicht zur Neutralität habe und deshalb eine Veranstaltung, bei der nur Fragen gestellt und beantwortet werden dürften, moderieren könnte.

 

Von der Bürgermeisterin Neutralität zu verlangen, so Herr Wieling, sei viel verlangt. Aber jede Information, die über das, was die Verwaltung vorschlage hinausgehe, wäre ihm recht. Er befürchte, dass eine Informationsveranstaltung so ausgehe, wie von Herrn Fehmer beschrieben. Ihm wäre es lieber, wenn die Fraktionen vorab ihre Statements abgeben könnten, so dass sich die Bürger in Ruhe damit auseinandersetzen können. Eine Informationsveranstaltung würde nach seiner Meinung eher die Fronten verhärten.

 

Der HFA fasst folgenden


Stimmabgabe: 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen