Herr Tauber erkundigt sich, wer für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für Kleinfeueranlagen auf Gut Holtmann zuständig sei. Es gebe Anlagen mit und ohne Bestandsschutz. Er wolle, dass das Problem thematisiert werde, weil dort tlw. durchgeheizt werde, so dass es zu unzumutbaren Belastungen durch Feinstaub komme. Der Verwaltung liege diesbezüglich auch eine Unterschriftenliste vor. Die Bewohner sollten schriftlich darauf hingewiesen werden, dass das so nicht gehe.

 

Herr Messing teilt mit, dass für die Überwachung von Kleinfeueranlagen der Bezirksschornsteinfeger zuständig sei.

Herr Mollenhauer ergänzt, dass es unterschiedliche Rechtslagen gebe, je nachdem wann welcher Bebauungsplan in Kraft getreten ist und wann die Anlagen errichtet wurden.