Sitzung: 07.04.2016 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1125/2016
Beschlussvorschlag für den Rat:
Das durch den Rat der Stadt Billerbeck am 13. Juli 2010 gemäß § 171b
Abs. 1 BauGB beschlossene Stadtumbaugebiet wird erweitert und nunmehr wie folgt
begrenzt:
im Uhrzeigersinn ausgehend von der Industriestraße, der nördlichen
Grenze des Richtengraben bis zur Beerlager Straße folgend, entlang der
nordwestlichen Grenze der Beerlager Straße bis zur Darfelder Straße/Holthauser
Straße und entlang der südwestlichen Grenze der Holthauser Straße bis zur
Rathausstraße, entlang der südöstlichen Grenze der Rathausstraße bis zum
Ostwall dann entlang der östlichen Begrenzung des Ostwalles und der Straße
Baumgarten bis zur Abzweigung der Anliegerstraße Baumgarten in die Ringstraße
Baumgarten, entlang der südlichen Begrenzung der Straße Baumgarten bis zur
Straße An der Kolvenburg, dann entlang der östlichen Grenze der Straße An der
Kolvenburg, bis zur Daruper Straße, entlang der nördlichen Grenze der Daruper
Straße bis zur Coesfelder Straße L 580, entlang der nordwestlichen Grenze der
Coesfelder Straße bis zur Von-Galen-Straße, weiter entlang der südlichen Grenze
der Von-Galen-Straße bis zur westlichen Bebauungsgrenze des Baugebietes
Abt-Molitor-Straße, entlang der westlichen Grenze der Grundstücke Gemarkung
Billerbeck-Kirchspiel, Flur 38, Flurstücke 47, 48, 49, 50, 51, 52,entlang der
nördlichen Grenze der Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 38,
Flurstücke 52, 53 und 54, das Flurstück 5 querend und entlang der westlichen
Grenzen der Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstücke 671,
672, 700, 701, 674, 675, 685, 676, 690, 691, 678, 702, 703, 682, 683, 684, in
geradliniger Verlängerung das Grundstück Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur
38, Flurstück 61 durchschneidend und die Annettestraße querend, dann in
Richtung Südwesten verlaufend, die von der Annettestraße in nördlicher Richtung
erschlossenen Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstücke 373,
372, 316, 315, 314, 312, 311, 310, 309, 308 und 307 umfassend, die Coesfelder
Straße querend und entlang der Coesfelder Straße L 580 und der L 580 folgend
bis zum Ausgangspunkt des Richtengraben
Die nachfolgenden Maßnahmen sollen ergänzend in das städtebauliche
Entwicklungskonzept der Stadt Billerbeck aufgenommen werden:
- Sanierung der Aula der
Gemeinschaftsschule
- Barrierefreier Umbau der Bahnhofstraße
von der Kirchstraße bis zur Ludgeristraße einschließlich des in
Natursteinpflaster ausgebauten Teilstückes der Ludgeristraße
- Barrierefreier Umbau der Münsterstraße
von der Lange Straße bis zur Kurze Straße
- Barrierefreier Umbau des Fußweges quer
über den Johanniskirchplatz von der Lange Straße zum Gummibahnhof
Die folgenden
weiteren Straßenbaumaßnahmen sollen ebenfalls in das städtebauliche
Entwicklungskonzept aufgenommen werden:
- Neuausbau der Mühlenstraße von der
Feuerwache bis zur Ludgeristraße
- Neuausbau der Straße Lilienbeck
einschließlich der Coesfelder Straße bis zum Baumgarten
- Neuausbau der Ludgeristraße von der
Mühlenstraße bis zum Hagen
- Neuausbau der Friedhofstraße
- Neuausbau der Schulstraße
- Verbesserung der Straße An der
Kolvenburg im Bereich des Überganges zwischen den beiden Schulgrundstücken
und im Bereich der Parkplätze
An dem im
städtebaulichen Entwicklungskonzept enthaltenen Projekt zur
Wiederherstellung/Kenntlichmachung der ehemaligen Stadttore und Verbesserung der
Einfahrtsbereiche in die Stadt wird festgehalten.
Zu diesem
Tagesordnungspunkt fand vorab eine Ortsbesichtigung statt. Auf den der
Einladung beigefügten Begehungsplan wird verwiesen.
Herr Mollenhauer
weist unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage noch einmal
darauf hin, dass seitens des Ministeriums und der Bezirksregierung der
Abschluss der Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes angestrebt werde.
Deshalb sollte überlegt werden, welche zusätzlichen Maßnahmen ggf. noch in das
Konzept aufgenommen werden sollen. Aus diesem Grund sei vor der Sitzung eine
Ortsbegehung erfolgt. Nach der Beschlussfassung im Rat würden Gespräche mit der
Bezirksregierung aufgenommen und versucht, die zusätzlichen Maßnahmen in dem Konzept zu platzieren.
Danach würde das Städtebauliche Entwicklungskonzept überarbeitet und hier
wieder vorgestellt.
Es seien mehrere
Maßnahmen angedacht. So müsse zunächst das Stadtumbaugebiet erweitert werden,
da die Sanierung der Aula der Gemeinschaftsschule und das Projekt „Wohnen mit
(Mehr-)Wert“ über den Geltungsbereich des beschlossenen Stadtumbaugebietes
hinausgingen.
Das Ergebnis der
Ortsbegehung fasst Herr Mollenhauer wie folgt zusammen:
Vor Ort sei
einhellig die Auffassung vertreten worden, dass der barrierefreie Umbau der
Bahnhofstraße von der Kirchstraße bis zur Ludgeristraße, der barrierefreie
Umbau des Fußweges quer über den Johanniskirchplatz und der barrierefreie Umbau
der Münsterstraße von der Langen Straße bis zur Kurzen Straße erste Priorität habe
und als Paket ergänzend in das städtebauliche Entwicklungskonzept aufgenommen
werden soll.
Des Weiteren habe
vor Ort Einvernehmen bestanden, die Straßenausbaumaßnahmen Schulstraße, Ludgeristraße und Friedhofstraße
und Mühlenstraße in das Entwicklungskonzept aufzunehmen.
Der Neuausbau der
Straße Lilienbeck von der Einmündung der Lange Straße bis zur Einmündung der
Straße An der Kolvenburg soll ebenfalls aufgenommen werden. Die weitere Straße
Lilienbeck sei noch in einem etwas besseren Zustand.
Hinsichtlich der
Straße „An der Kolvenburg“ habe man sich darauf verständigt, den Bereich der
Parkplätze und den Übergangsbereich der beiden Schulstandorte neu zu gestalten,
um die Autofahrer zu einem vorsichtigen Fahren zu animieren.
Herr Mollenhauer
betont, dass auf jeden Fall alle Maßnahmen mit den derzeit im Stadtgebiet vom
Abwasserbetrieb beauftragten Maßnahmen abgestimmt werden.
Herr Schlieker
möchte vor einer Beschlussfassung noch einmal fraktionsintern beraten und
schlägt eine erneute Beratung im Ausschuss vor.
Herr Mollenhauer
weist darauf hin, dass vor der abschließenden Beschlussfassung im Rat noch eine
Stadtentwicklungs- und Bauausschusssitzung am 03.05.2016 stattfinde. Wenn
seitens einer Fraktion noch Gesprächsbedarf bestehe, bitte er um einen entsprechenden
Hinweis. Dann werde die Angelegenheit am 03.05.2016 auf die Tagesordnung
gesetzt.
Herr Gerding
erkundigt sich nach den Chancen bzgl. der Herstellung der Straße „An der
Kolvenburg“.
Herr Brockamp weist
darauf hin, dass lediglich einige Borde zur Berkel abgängig seien und die
Straße auch ohne Fördermittel vorangebracht werden könnte.
Vor Ort sei
besprochen worden, so Frau Dirks, dass eine Torsituation und eine
Platzsituation zwischen den beiden Schulgebäuden geschaffen werden soll. Die
Chancen für eine Aufnahme in das Konzept schätze sie als gut ein. Sollte die
Straße nicht aufgenommen werden, dann müsse sie mit eigenen Mitteln umgestaltet
werden.
Herr Gerding
erinnert an die Zusage der Verwaltung auf Umgestaltung des Bereiches zwischen
den beiden Schulgebäuden.
Der Ausschuss
schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig