Beschlussvorschlag für den Rat:

Das durch den Rat der Stadt Billerbeck am 13. Juli 2010 gemäß § 171b Abs. 1 BauGB beschlossene Stadtumbaugebiet wird erweitert und nunmehr wie folgt begrenzt:

im Uhrzeigersinn ausgehend von der Industriestraße, der nördlichen Grenze des Richtengraben bis zur Beerlager Straße folgend, entlang der nordwestlichen Grenze der Beerlager Straße bis zur Darfelder Straße/Holthauser Straße und entlang der südwestlichen Grenze der Holthauser Straße bis zur Rathausstraße, entlang der südöstlichen Grenze der Rathausstraße bis zum Ostwall dann entlang der östlichen Begrenzung des Ostwalles und der Straße Baumgarten bis zur Abzweigung der Anliegerstraße Baumgarten in die Ringstraße Baumgarten, entlang der südlichen Begrenzung der Straße Baumgarten bis zur Straße An der Kolvenburg, dann entlang der östlichen Grenze der Straße An der Kolvenburg, bis zur Daruper Straße, entlang der nördlichen Grenze der Daruper Straße bis zur Coesfelder Straße L 580, entlang der nordwestlichen Grenze der Coesfelder Straße bis zur Von-Galen-Straße, weiter entlang der südlichen Grenze der Von-Galen-Straße bis zur westlichen Bebauungsgrenze des Baugebietes Abt-Molitor-Straße, entlang der westlichen Grenze der Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 38, Flurstücke 47, 48, 49, 50, 51, 52,entlang der nördlichen Grenze der Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 38, Flurstücke 52, 53 und 54, das Flurstück 5 querend und entlang der westlichen Grenzen der Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstücke 671, 672, 700, 701, 674, 675, 685, 676, 690, 691, 678, 702, 703, 682, 683, 684, in geradliniger Verlängerung das Grundstück Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 38, Flurstück 61 durchschneidend und die Annettestraße querend, dann in Richtung Südwesten verlaufend, die von der Annettestraße in nördlicher Richtung erschlossenen Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstücke 373, 372, 316, 315, 314, 312, 311, 310, 309, 308 und 307 umfassend, die Coesfelder Straße querend und entlang der Coesfelder Straße L 580 und der L 580 folgend bis zum Ausgangspunkt des Richtengraben

 

Die nachfolgenden Maßnahmen sollen ergänzend in das städtebauliche Entwicklungskonzept der Stadt Billerbeck aufgenommen werden:

  • Sanierung der Aula der Gemeinschaftsschule
  • Barrierefreier Umbau der Bahnhofstraße von der Kirchstraße bis zur Ludgeristraße einschließlich des in Natursteinpflaster ausgebauten Teilstückes der Ludgeristraße
  • Barrierefreier Umbau der Münsterstraße von der Lange Straße bis zur Kurze Straße
  • Barrierefreier Umbau des Fußweges quer über den Johanniskirchplatz von der Lange Straße zum Gummibahnhof

 

Die folgenden weiteren Straßenbaumaßnahmen sollen ebenfalls in das städtebauliche Entwicklungskonzept aufgenommen werden:

  • Neuausbau der Mühlenstraße von der Feuerwache bis zur Ludgeristraße
  • Neuausbau der Straße Lilienbeck einschließlich der Coesfelder Straße bis zum Baumgarten
  • Neuausbau der Ludgeristraße von der Mühlenstraße bis zum Hagen
  • Neuausbau der Friedhofstraße
  • Neuausbau der Schulstraße
  • Verbesserung der Straße An der Kolvenburg im Bereich des Überganges zwischen den beiden Schulgrundstücken und im Bereich der Parkplätze

 

An dem im städtebaulichen Entwicklungskonzept enthaltenen Projekt zur Wiederherstellung/Kenntlichmachung der ehemaligen Stadttore und Verbesserung der Einfahrtsbereiche in die Stadt wird festgehalten.


Zu diesem Tagesordnungspunkt fand vorab eine Ortsbesichtigung statt. Auf den der Einladung beigefügten Begehungsplan wird verwiesen.

 

Herr Mollenhauer weist unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage noch einmal darauf hin, dass seitens des Ministeriums und der Bezirksregierung der Abschluss der Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes angestrebt werde. Deshalb sollte überlegt werden, welche zusätzlichen Maßnahmen ggf. noch in das Konzept aufgenommen werden sollen. Aus diesem Grund sei vor der Sitzung eine Ortsbegehung erfolgt. Nach der Beschlussfassung im Rat würden Gespräche mit der Bezirksregierung aufgenommen und versucht, die zusätzlichen  Maßnahmen in dem Konzept zu platzieren. Danach würde das Städtebauliche Entwicklungskonzept überarbeitet und hier wieder vorgestellt.

Es seien mehrere Maßnahmen angedacht. So müsse zunächst das Stadtumbaugebiet erweitert werden, da die Sanierung der Aula der Gemeinschaftsschule und das Projekt „Wohnen mit (Mehr-)Wert“ über den Geltungsbereich des beschlossenen Stadtumbaugebietes hinausgingen.

 

Das Ergebnis der Ortsbegehung fasst Herr Mollenhauer wie folgt zusammen:

Vor Ort sei einhellig die Auffassung vertreten worden, dass der barrierefreie Umbau der Bahnhofstraße von der Kirchstraße bis zur Ludgeristraße, der barrierefreie Umbau des Fußweges quer über den Johanniskirchplatz und der barrierefreie Umbau der Münsterstraße von der Langen Straße bis zur Kurzen Straße erste Priorität habe und als Paket ergänzend in das städtebauliche Entwicklungskonzept aufgenommen werden soll. 

Des Weiteren habe vor Ort Einvernehmen bestanden, die Straßenausbaumaßnahmen  Schulstraße, Ludgeristraße und Friedhofstraße und Mühlenstraße in das Entwicklungskonzept aufzunehmen.

Der Neuausbau der Straße Lilienbeck von der Einmündung der Lange Straße bis zur Einmündung der Straße An der Kolvenburg soll ebenfalls aufgenommen werden. Die weitere Straße Lilienbeck sei noch in einem etwas besseren Zustand.

 

Hinsichtlich der Straße „An der Kolvenburg“ habe man sich darauf verständigt, den Bereich der Parkplätze und den Übergangsbereich der beiden Schulstandorte neu zu gestalten, um die Autofahrer zu einem vorsichtigen Fahren zu animieren.

 

Herr Mollenhauer betont, dass auf jeden Fall alle Maßnahmen mit den derzeit im Stadtgebiet vom Abwasserbetrieb beauftragten Maßnahmen abgestimmt werden.

 

Herr Schlieker möchte vor einer Beschlussfassung noch einmal fraktionsintern beraten und schlägt eine erneute Beratung im Ausschuss vor.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass vor der abschließenden Beschlussfassung im Rat noch eine Stadtentwicklungs- und Bauausschusssitzung am 03.05.2016 stattfinde. Wenn seitens einer Fraktion noch Gesprächsbedarf bestehe, bitte er um einen entsprechenden Hinweis. Dann werde die Angelegenheit am 03.05.2016 auf die Tagesordnung gesetzt.

 

Herr Gerding erkundigt sich nach den Chancen bzgl. der Herstellung der Straße „An der Kolvenburg“.

Herr Brockamp weist darauf hin, dass lediglich einige Borde zur Berkel abgängig seien und die Straße auch ohne Fördermittel vorangebracht werden könnte.

 

Vor Ort sei besprochen worden, so Frau Dirks, dass eine Torsituation und eine Platzsituation zwischen den beiden Schulgebäuden geschaffen werden soll. Die Chancen für eine Aufnahme in das Konzept schätze sie als gut ein. Sollte die Straße nicht aufgenommen werden, dann müsse sie mit eigenen Mitteln umgestaltet werden.

 

Herr Gerding erinnert an die Zusage der Verwaltung auf Umgestaltung des Bereiches zwischen den beiden Schulgebäuden.

 

Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig