Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

1.    Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Billerbeck bedient sich bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum NKF und der Prüfung der Jahresabschlüsse eines Dritten.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten HFA-Sitzung anhand der Referenzliste Angebote einzuholen und einen Preisspiegel zu erstellen, so dass in nichtöffentlicher Sitzung eine Auftragsvergabe erfolgen kann.


Herr Melzner geht zunächst noch einmal auf die Zielvorstellungen des NKF und insbesondere auf das 3-Komponenten-System ein.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Meyring zum Verfahren der Vergabe und zum Honorar eines externen Prüfers erläutert Herr Melzner, dass die Leistungen unter Zugrundelegung der Honorarordnung freihändig vergeben werden können. Eine Ausschreibung sei nicht erforderlich. Unterschiedliche Angebote ergäben sich bei einer Preisabfrage.

 

Zum Hinweis von Herrn Becks, dass sich aufgrund der Einführung des NKF zurzeit viele Wirtschaftsprüfer um Aufträge der Gemeinden bemühen, führt Frau Dirks aus, dass selbstverständlich die Stundensätze abgefragt und der Umfang der Leistungen festgelegt werden müssen. Man könne aber nicht bei jedem Wirtschaftsprüfer nachfragen. Herr Melzner habe eine Referenzliste zusammen getragen, aus der ausgewählt werden könne. Hierüber könne konkret jedoch nur in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden.

 

Herr Schlieker wirft die Frage auf, ob es ratsam sei, denselben Wirtschaftsprüfer sowohl bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz hinzuziehen und ihn später die Eröffnungsbilanz prüfen zu lassen.

Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass es heute anerkannt sei, dass Prüfer im Hinblick auf die spätere Prüfung auch beratend tätig sein können. Es sei beabsichtigt, im Vorfeld strittige Fragen mit dem Wirtschaftsprüfer zu klären. Der Wirtschaftsprüfer werde dann darauf achten, dass die Voraussetzungen für eine testierfähige Bilanz erfüllt werden.

 

Herr Becks erkundigt sich, ob die Gemeindeprüfungsanstalt auch Hinweise gebe.

Frau Dirks  führt aus, dass diese in Konkurrenz zu den Wirtschaftsprüfern stehe und beratend nur gegen Entgelt tätig werde. Die Verwaltung erledige die Arbeit mit eigenen Kräften und sei zurzeit bei der Bewertung des Anlagevermögens. Es werde kein Wirtschaftsfachmann gesucht, der im Vorfeld gegen Entgelt beratend tätig werden soll, sondern es solle kurzfristig ein Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz beauftragt werden, damit dieser im Vorfeld bei strittigen Fragen herangezogen werden könne.

 

Herr Tauber merkt zur Reihenfolge der Beratung an, dass doch nicht zuerst in öffentlicher Sitzung die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers erfolgen könne und erst im Nachhinein in nichtöffentlicher Sitzung über die Kosten diskutiert werde. Außerdem fragt er unter Hinweis auf den neu eingestellten qualifizierten Mitarbeiter in der Kämmerei nach, ob durch dessen Einsatz nicht Kosten eingespart werden könnten und was die vorherige Beratung durch einen Wirtschaftsprüfer koste.

 

Frau Dirks und Herr Melzner betonen, dass sie die Kosten niedrig halten wollen. Die Arbeiten im Rahmen der Einführung des NKF würden weitgehend mit eigenem Personal erledigt. Zweifelsfragen sollen durch den Wirtschaftsprüfer abgedeckt werden, der mit der Prüfung der  Eröffnungsbilanz beauftragt wird.

 

Herr Schlieker macht deutlich, dass das NKF für ihn auch eine politische Bedeutung habe. Man könne sich reich oder arm rechnen. Er fragt nach, wie denn sichergestellt werde, dass möglichst genaue Werte ermittelt werden.

Frau Dirks legt dar, dass eine realistische Darstellung der Werte angestrebt werde. Bei der Wertermittlung müsse nach gewissen Richtlinien vorgegangen werden.

 

Herr Becks will wissen, welche strittigen Fragen denn im Vorfeld geklärt werden müssen.

Herr Melzner erläutert, dass z. B. für die Bewertung von Straßen Bewertungsrichtlinien erstellt werden müssen. Ansätze für Berechnungsfaktoren wie Preise und Abschläge müssten begründet werden. Bevor auf diesen von der Verwaltung erstellten Grundlagen die Bewertung aller Straßen vorgenommen werde, solle vorab der Wirtschaftsprüfer zur Richtigkeit der Richtlinien befragt werden.

 

Herr Brunn führt an, dass das NKF erstmalig eingeführt werde und die Wirtschaftsprüfer doch auch noch keine Erfahrungen mit der Bewertung des Anlagevermögens sammeln konnten. Wenn die Verwaltung die Werte nach bestem Wissen und Gewissen ermittle, würden sicher einige Werte zu hoch und andere zu  niedrig eingesetzt werden, so werde sich aber hinterher ein Mittelwert ergeben. Vor diesem Hintergrund fragt er nach, wer denn sicherstelle, dass der Wirtschaftsprüfer richtig  liege und was passiere, wenn der Wirtschaftsprüfer wechsle.

 

Frau Dirks bestätigt, dass bisher nur wenige Wirtschaftsprüfer über Erfahrungen im kommunalen Bereich verfügten. Einige Gemeinden seien aber mit der Einführung des NKF weiter als Billerbeck. Auf die Erfahrungen dieser Gemeinden solle zurückgegriffen werden.

 

Herr Brunn geht davon aus, dass nicht nur Einzelfragen, sondern ein Katalog von Fragen von dem Wirtschaftsprüfer im Vorfeld geklärt werden sollen und hierfür hohe Kosten anfallen werden.

 

Frau Dirks stellt richtig, dass die Verwaltung sich keinen Berater „einkaufen“ wolle, sondern lediglich einige Fragen mit dem Wirtschaftsprüfer klären wolle. Die Bewertungsrichtlinien erstelle die Verwaltung selber. Es werde versucht, die Bewertung möglichst zu vereinfachen. 

 

In der Erörterung wird seitens der Ausschussmitglieder deutlich gemacht, dass ein Wirtschaftsprüfer beauftragt werden solle und die Prüfung der Eröffnungsbilanz nicht durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommen werden soll.  

 

Herr Tauber merkt an, dass wohl alle kein Problem mit der Beauftragung hätten, wenn der finanzielle Rahmen bekannt wäre. Hierüber müsse zunächst nichtöffentlich beraten und dann in öffentlicher Sitzung beschlossen werden.

Des Weiteren fragt Herr Tauber nach, ob nicht eine Vergleichbarkeit zumindest der Baumberge-Gemeinden gegeben sei und über eine interkommunale Zusammenarbeit Kosten gespart werden können, dass also ein Wirtschaftsprüfer die Fragen für alle Baumberge-Gemeinden prüft.

 

Herr Melzner berichtet, dass es eine interkommunale Zusammenarbeit auf Kreisebene gebe; sie soll auch in Anspruch genommen werden, soweit hierfür keine Kosten entstehen.

 

Der Ausschussvorsitzende erklärt an dieser Stelle die Sitzung für nichtöffentlich.

 

Nachdem eine Beratung in nichtöffentlicher Sitzung erfolgt, fasst der Ausschuss folgenden

 


Stimmabgabe: einstimmig