Herr Hein teilt mit, dass am vergangenen Freitag die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Münster über die vier eingereichten Klagen gegen die Heranziehung zum Kostenersatz für die Herstellung von Grundstücksanschlüssen im Wohngebiet Kerkeler stattgefunden habe. Der Richter habe -  abweichend von Verfahren bei anderen Verwaltungsgerichten - bemängelt, dass die Bescheide durch den Abwasserbetrieb ergangen seien und nach seiner Auffassung diese hoheitliche Aufgabe nur allein durch die Stadt Billerbeck, durch die Bürgermeisterin zu erlassen ist. Im Ergebnis habe er die Bescheide zurückgezogen und der Abwasserbetrieb trage die Kosten des Verfahrens. Gleichwohl würden die Bescheide nun durch die Stadt, durch die Bürgermeisterin gleichlautend zugstellt.

Im Übrigen habe der Richter sich ausführlich geäußert und die Grundsätzlichkeit und die Höhe des Anspruchs sowie die rückwirkende Wirkung der Satzung bestätigt.