Herr Hein bezieht sich auf eine vor einiger Zeit gestellte Nachfrage, ob bzgl. des Zwangsanschlusses eines Grundstückes im Gantweg an die öffentliche Kanalisation auch persönlich mit dem Grundstückseigentümer gesprochen worden sei. Hierzu wolle er zunächst in Erinnerung rufen, dass die Grüne-Fraktion diesbezüglich mit Herrn Minister Remmel direkt Kontakt aufgenommen habe. Sowohl das Ministerium als auch der Minister hätten daraufhin klar und deutlich ausgeführt, dass hier nach dem Wasserhaushaltsgesetz zu verfahren und ein Anschluss vorzunehmen sei. Die wasserrechtliche Erlaubnis sei 2015 ausgelaufen. Gegen die Befristung dieser Erlaubnis habe der Betroffene geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Münster verloren. Nachdem dieses Urteil abgewartet wurde, seien mehrere Gespräche mit dem Betroffenen, tlw. im Beisein von Vertretern der Initiative für den Außenbereich (IfA) und seines Rechtsanwaltes geführt worden. Er zitiere den Rechtsanwalt des Betroffenen, der gesagt habe: „Herr ….., ich kann den Prozess gerne für Sie führen, aber wir werden den Prozess nicht gewinnen.“

Frau Dirks ergänzt, dass dem Betroffenen alle möglichen Brücken gebaut wurden, er aber hierauf nicht eingegangen sei.