Beschlussvorschlag für den Rat:

  1. Den Anregungen von Straßen NRW wird entsprechend der Ausführungen gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
  2. Die Hinweise des Kreises Coesfeld, der Bundeswehr, der Bahn AG, der Telekom und der Amprion GmbH werden zur Kenntnis genommen.
  3. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die Bebauungsplanänderung aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
  4. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg “ als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht.
  5. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die Bebauungsplanänderung beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

           Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung


Nach kurzer Erläuterung durch Frau Besecke schließt sich der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden

 


Stimmabgabe: einstimmig