Sitzung: 03.05.2016 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1129/2016
Beschlussvorschlag für den Rat:
- Den Anregungen von Straßen NRW wird entsprechend der Ausführungen
gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
- Die Hinweise des Kreises Coesfeld, der Bundeswehr, der Bahn AG,
der Telekom und der Amprion GmbH werden zur Kenntnis genommen.
- Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die
Bebauungsplanänderung aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
- Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1
BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und
privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes
„Sandweg “ als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der
Begründung mit Umweltbericht.
- Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die
Bebauungsplanänderung beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
• Das
Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414)
in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
• Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Nach kurzer Erläuterung durch Frau Besecke schließt sich der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig