Beschluss:

Das durch den Rat der Stadt Billerbeck am 13. Juli 2010 gemäß § 171b Abs. 1 BauGB beschlossene Stadtumbaugebiet wird erweitert und nunmehr wie folgt begrenzt:

im Uhrzeigersinn ausgehend von der Industriestraße, der nördlichen Grenze des Richtengraben bis zur Beerlager Straße folgend, entlang der nordwestlichen Grenze der Beerlager Straße bis zur Darfelder Straße/Holthauser Straße und entlang der südwestlichen Grenze der Holthauser Straße bis zur Rathausstraße, entlang der südöstlichen Grenze der Rathausstraße bis zum Ostwall dann entlang der östlichen Begrenzung des Ostwalles und der Straße Baumgarten bis zur Abzweigung der Anliegerstraße Baumgarten in die Ringstraße Baumgarten, entlang der südlichen Begrenzung der Straße Baumgarten bis zur Straße An der Kolvenburg, dann entlang der östlichen Grenze der Straße An der Kolvenburg, bis zur Daruper Straße, entlang der nördlichen Grenze der Daruper Straße bis zur Coesfelder Straße L 580, entlang der nordwestlichen Grenze der Coesfelder Straße bis zur Von-Galen-Straße, weiter entlang der südlichen Grenze der Von-Galen-Straße bis zur westlichen Bebauungsgrenze des Baugebietes Abt-Molitor-Straße, entlang der westlichen Grenze der Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 38, Flurstücke 47, 48, 49, 50, 51, 52,entlang der nördlichen Grenze der Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 38, Flurstücke 52, 53 und 54, das Flurstück 5 querend und entlang der westlichen Grenzen der Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstücke 671, 672, 700, 701, 674, 675, 685, 676, 690, 691, 678, 702, 703, 682, 683, 684, in geradliniger Verlängerung das Grundstück Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 38, Flurstück 61 durchschneidend und die Annettestraße querend, dann in Richtung Südwesten verlaufend, die von der Annettestraße in nördlicher Richtung erschlossenen Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstücke 373, 372, 316, 315, 314, 312, 311, 310, 309, 308 und 307 umfassend, die Coesfelder Straße querend und entlang der Coesfelder Straße L 580 und der L 580 folgend bis zum Ausgangspunkt des Richtengraben

 

Die nachfolgenden Maßnahmen sollen ergänzend in das städtebauliche Entwicklungskonzept der Stadt Billerbeck aufgenommen werden:

  • Sanierung der Aula der Gemeinschaftsschule
  • Barrierefreier Umbau der Bahnhofstraße von der Kirchstraße bis zur Ludgeristraße einschließlich des in Natursteinpflaster ausgebauten Teilstückes der Ludgeristraße
  • Barrierefreier Umbau der Münsterstraße von der Lange Straße bis zur Kurze Straße
  • Barrierefreier Umbau des Fußweges quer über den Johanniskirchplatz von der Lange Straße zum Gummibahnhof

 

Die folgenden weiteren Straßenbaumaßnahmen sollen ebenfalls in das städtebauliche Entwicklungskonzept aufgenommen werden:

  • Neuausbau der Mühlenstraße von der Feuerwache bis zur Ludgeristraße
  • Neuausbau der Straße Lilienbeck einschließlich der Coesfelder Straße bis zum Baumgarten
  • Neuausbau der Ludgeristraße von der Mühlenstraße bis zum Hagen
  • Neuausbau der Friedhofstraße
  • Neuausbau der Schulstraße
  • Verbesserung der Straße An der Kolvenburg im Bereich des Überganges zwischen den beiden Schulgrundstücken und im Bereich der Parkplätze

 

An dem im städtebaulichen Entwicklungskonzept enthaltenen Projekt zur Wiederherstellung/Kenntlichmachung der ehemaligen Stadttore und Verbesserung der Einfahrtsbereiche in die Stadt wird festgehalten.


Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag von dem Ergebnis der Ortsbegehung abweiche. Während der Ortsbesichtigung sei die Auffassung vertreten worden, dass sich der Bereich Lilienbeck vom Fußgängerüberweg bis zur Volksbank eigentlich noch in einem einigermaßen guten Zustand befindet. Dennoch sei dann aber dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgend der Neuausbau der Lilienbeck beschlossen worden.

Er schlage vor, auch heute den kompletten Neuausbau der Lilienbeck zu beschließen, da nach der Umsetzung der im städtebaulichen Entwicklungskonzept vorgesehenen Maßnahmen ein komplett neues Stadtbild entstehen werde und ansonsten nur das Teilstück Lilienbeck hiervon ausgenommen wäre.

 

Herr Walbaum erklärt, dass die SPD-Fraktion es sehr begrüße, dass die Straße „An der Kolvenburg“ auf ihre Anregung hin, in das Stadtumbaugebiet einbezogen werde. Die SPD-Fraktion fordere einen zeitnahen Umbau der Straße „An der Kolvenburg“, der die Sicherheit aller dortigen Verkehrsteilnehmer gewährleisten soll. Das Kulturzentrum Kolvenburg soll eine geeignete Zufahrt erhalten und in dem Bereich solle außerdem ein Behinderten-Parkplatz angelegt werden.

 

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass Details des Ausbaues noch besprochen werden müssen. Unabhängig von diesen Maßnahmen werde aber auf jeden Fall zeitnah ein Behinderten-Parkplatz im Bereich der Kolvenburg angelegt.


Stimmabgabe: einstimmig