Sitzung: 12.05.2016 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1125/2016
Beschluss:
Das durch den Rat der Stadt Billerbeck am 13. Juli 2010 gemäß § 171b
Abs. 1 BauGB beschlossene Stadtumbaugebiet wird erweitert und nunmehr wie folgt
begrenzt:
im Uhrzeigersinn ausgehend von der Industriestraße, der nördlichen
Grenze des Richtengraben bis zur Beerlager Straße folgend, entlang der
nordwestlichen Grenze der Beerlager Straße bis zur Darfelder Straße/Holthauser
Straße und entlang der südwestlichen Grenze der Holthauser Straße bis zur
Rathausstraße, entlang der südöstlichen Grenze der Rathausstraße bis zum
Ostwall dann entlang der östlichen Begrenzung des Ostwalles und der Straße
Baumgarten bis zur Abzweigung der Anliegerstraße Baumgarten in die Ringstraße
Baumgarten, entlang der südlichen Begrenzung der Straße Baumgarten bis zur
Straße An der Kolvenburg, dann entlang der östlichen Grenze der Straße An der
Kolvenburg, bis zur Daruper Straße, entlang der nördlichen Grenze der Daruper
Straße bis zur Coesfelder Straße L 580, entlang der nordwestlichen Grenze der
Coesfelder Straße bis zur Von-Galen-Straße, weiter entlang der südlichen Grenze
der Von-Galen-Straße bis zur westlichen Bebauungsgrenze des Baugebietes
Abt-Molitor-Straße, entlang der westlichen Grenze der Grundstücke Gemarkung
Billerbeck-Kirchspiel, Flur 38, Flurstücke 47, 48, 49, 50, 51, 52,entlang der
nördlichen Grenze der Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 38,
Flurstücke 52, 53 und 54, das Flurstück 5 querend und entlang der westlichen
Grenzen der Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstücke 671,
672, 700, 701, 674, 675, 685, 676, 690, 691, 678, 702, 703, 682, 683, 684, in
geradliniger Verlängerung das Grundstück Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur
38, Flurstück 61 durchschneidend und die Annettestraße querend, dann in
Richtung Südwesten verlaufend, die von der Annettestraße in nördlicher Richtung
erschlossenen Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstücke 373,
372, 316, 315, 314, 312, 311, 310, 309, 308 und 307 umfassend, die Coesfelder
Straße querend und entlang der Coesfelder Straße L 580 und der L 580 folgend
bis zum Ausgangspunkt des Richtengraben
Die nachfolgenden Maßnahmen sollen ergänzend in das städtebauliche
Entwicklungskonzept der Stadt Billerbeck aufgenommen werden:
- Sanierung der Aula der
Gemeinschaftsschule
- Barrierefreier Umbau der Bahnhofstraße
von der Kirchstraße bis zur Ludgeristraße einschließlich des in
Natursteinpflaster ausgebauten Teilstückes der Ludgeristraße
- Barrierefreier Umbau der Münsterstraße
von der Lange Straße bis zur Kurze Straße
- Barrierefreier Umbau des Fußweges quer
über den Johanniskirchplatz von der Lange Straße zum Gummibahnhof
Die folgenden
weiteren Straßenbaumaßnahmen sollen ebenfalls in das städtebauliche
Entwicklungskonzept aufgenommen werden:
- Neuausbau der Mühlenstraße von der
Feuerwache bis zur Ludgeristraße
- Neuausbau der Straße Lilienbeck
einschließlich der Coesfelder Straße bis zum Baumgarten
- Neuausbau der Ludgeristraße von der
Mühlenstraße bis zum Hagen
- Neuausbau der Friedhofstraße
- Neuausbau der Schulstraße
- Verbesserung der Straße An der
Kolvenburg im Bereich des Überganges zwischen den beiden Schulgrundstücken
und im Bereich der Parkplätze
An dem im städtebaulichen Entwicklungskonzept enthaltenen Projekt zur Wiederherstellung/Kenntlichmachung der ehemaligen Stadttore und Verbesserung der Einfahrtsbereiche in die Stadt wird festgehalten.
Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag von dem Ergebnis der Ortsbegehung abweiche. Während der Ortsbesichtigung sei die Auffassung vertreten worden, dass sich der Bereich Lilienbeck vom Fußgängerüberweg bis zur Volksbank eigentlich noch in einem einigermaßen guten Zustand befindet. Dennoch sei dann aber dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgend der Neuausbau der Lilienbeck beschlossen worden.
Er schlage vor, auch heute den kompletten Neuausbau der Lilienbeck zu beschließen, da nach der Umsetzung der im städtebaulichen Entwicklungskonzept vorgesehenen Maßnahmen ein komplett neues Stadtbild entstehen werde und ansonsten nur das Teilstück Lilienbeck hiervon ausgenommen wäre.
Herr Walbaum erklärt, dass die SPD-Fraktion es sehr begrüße, dass die Straße „An der Kolvenburg“ auf ihre Anregung hin, in das Stadtumbaugebiet einbezogen werde. Die SPD-Fraktion fordere einen zeitnahen Umbau der Straße „An der Kolvenburg“, der die Sicherheit aller dortigen Verkehrsteilnehmer gewährleisten soll. Das Kulturzentrum Kolvenburg soll eine geeignete Zufahrt erhalten und in dem Bereich solle außerdem ein Behinderten-Parkplatz angelegt werden.
Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass Details des Ausbaues noch besprochen werden müssen. Unabhängig von diesen Maßnahmen werde aber auf jeden Fall zeitnah ein Behinderten-Parkplatz im Bereich der Kolvenburg angelegt.
Stimmabgabe: einstimmig